BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Pflegekinder

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.

    Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.

    In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.

    Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:

    • Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
    • Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
    • Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
    • Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
    • Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
    • Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).

    Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Pflegekinderdienst

    Der Pflegekinderdienst (PKD) der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm gehört organisatorisch zum Jugendamt der Kreisverwaltung. Er ist ein Spezialdienst im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und gibt Eltern oder Alleinerziehenden Hilfestellung, die in ihrer gegenwärtigen Situation die Erziehung, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder nicht wahrnehmen können.

    Die Gründe, warum Kinder fremd untergebracht werden, können dabei vielfältig sein: labile Familiensituationen, Krankheit von Elternteilen, fehlende elterliche Kompetenzen, Gefährdungen, Vernachlässigungen, eine insgesamt schlechte soziale Lage oder kritische Lebensereignisse.

    Bei Fremdunterbringungen existieren gleichberechtigt nebeneinander die Heimerziehung und die Vollzeitpflege. Unter beiden versteht man konkret die Unterbringung, Versorgung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen Tag und Nacht außerhalb seines Elternhauses.

    Besonders für jüngere Kinder wird die Unterbringung in einer Familie, also die Vollzeitpflege, favorisiert. Der Vorteil der Vollzeitpflege ist der überschaubare Rahmen einer Familie und somit konstante Bezugspersonen, die dem Kind individuelle und einfühlsame Zuwendung entgegen bringen können. Sie können ihm helfen, Ängste und Misstrauen abzubauen und Vertrauen zu entwickeln. Der familiäre Rahmen bietet den Kindern eine positive Entwicklungsgrundlage.

    Bei der Vollzeitpflege lassen sich

    • Bereitschafts-/Übergangspflege (Überbrücken von Notsituationen und Klärung von Perspektiven) und
    • Dauerpflege (als langfristig angelegte Hilfe zur Erziehung, oft bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus)

    unterscheiden. Fremdunterbringungen müssen nicht immer auf Dauer angelegt sein sondern können, sofern sich die familiäre Situation wieder stabilisiert hat, auch übergangsweise genutzt werden. Man spricht von Bereitschafts- oder Übergangspflege. Bei Eltern oder Alleinerziehenden, die mit der Erziehung, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder überfordert sind und ihre Erziehungsverantwortung in absehbarer Zeit nicht wieder übernehmen und ausüben können, besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien. Hier ist von Dauerpflege die Rede.

    Zu den zentralen Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören die Suche, Auswahl, Vorbereitung, Schulung und Begleitung von Pflegeelternbewerbern, die Vermittlung von Pflegeeltern und Pflegekindern sowie die weitere, oft jahrelange Betreuung der Pflegeverhältnisse.

    Wichtig bei einer Vermittlung ist es, über eine möglichst genaue Kenntnis der Herkunft, der Besonderheiten und der individuellen Bedürfnisse der zu vermittelnden Kinder zu verfügen. Entsprechend dieser Vorgaben kann sodann eine geeignete Pflegefamilie ausgewählt und vorbereitet werden. Die größtmögliche Präzisierung der Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten müssen ebenso erfolgen wie den Möglichkeiten und Grenzen der aufnehmenden Familie Rechnung zu tragen. Neben der Begleitung des Pflegeverhältnisses bietet der Pflegekinderdienst zudem Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern in Form von Gesprächskreisen sowie regelmäßige Fortbildungen an. Der Erfolg eines Pflegeverhältnisses hängt im Wesentlichen von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern ab. Pflegekinder haben stets zwei Familien und brauchen beide! Hier steht der Pflegekinderdienst Pflegeeltern bei der Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie unterstützend und beratend zur Seite.

    Pflegeeltern entscheiden sich für keinen einfachen „Job“. Das Zusammenleben mit Kindern, die nicht aus der eigenen Familie stammen, kann anstrengend sein. Alte Verhaltens- und Familienregeln werden von Kindern in die neue Familie mit hinein getragen. Kinder inszenieren Konflikte, um zu sehen, ob sie auch bleiben dürfen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten. Dies kann das Familienleben durcheinander bringen und auch zu Konflikten führen.

    Der Staat hat es sich zum Grundsatz gemacht, Kinder besonders zu schützen. Dies kann er sicher oft nur bedingt. Die materielle Versorgung wird der Staat sicher gewährleisten können. Was er nicht kann, ist Kindern direkte Zuwendung geben. Dies kann nur in einem kleineren Rahmen stattfinden - einem familiären Rahmen. Dort erhält ein Kind, was es eigentlich zum Leben braucht: Liebe, Nähe, Verständnis, Geborgenheit, Sicherheit und Orientierung.

    Daher sucht der Pflegekinderdienst der Kreisverwaltung ständig interessierte und aufgeschlossene Pflegeelternbewerber, die bereit sind, in einer Krisensituation oder auch dauerhaft die Versorgung von Kindern zu übernehmen. Was sie mitbringen sollten ist genügend

    • Zeit,
    • Geduld und Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse eines Kindes,
    • Gelassenheit im Umgang mit ungewohnten Verhaltensweisen,
    • Toleranz und Verständnis für andere Lebensumstände, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Jugendamt,
    • gesicherte familiäre und finanzielle Verhältnisse und ausreichenden Wohnraum sowie Gesundheit und Belastbarkeit.

    Die Unterhaltskosten für ein solches Pflegeverhältnis sowie einen Vergütungsbeitrag zur Erziehungsleistung der Pflegeeltern werden von uns als Träger der Jugendhilfe übernommen. Eine Beratung und Informationen hierzu können Sie unverbindlich bei unserem Pflegekinderdienst in Anspruch nehmen.

  • Teaser

    Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit im privaten Haushalt einer anderen Familie leben.

  • Verfahrensablauf

    1. Zunächst prüft das Jugendamt Unterstützungsmöglichkeiten in der Herkunftsfamilie, mit dem Ziel, die Eltern in die Lage zu versetzen, ihr Kind wieder angemessen versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Beratungen, Sozialpädagogische Familienhilfe oder andere Hilfen) können auch über einen längeren Zeitraum gewährt werden.
    2. Wenn die Herkunftseltern aufgrund bestehender Problem- und Konfliktlagen weiterhin nicht in der Lage sind, das Kind angemessen zu versorgen, kann es im Sinne des Kindeswohls besser sein, das Kind zunächst aus der Familie herauszunehmen und in einer Pflegefamilie oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen.
    3. Dies sollte im Einverständnis mit Kind und Eltern geschehen, solange bis sich die Familiensituation wieder stabilisiert hat.
    4. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind in Obhut zu nehmen und bei einer geeigneten Selle unterzubringen. Hierfür ist ein Beschluss des Familiengerichtes notwendig.
  • Voraussetzungen

    Beispiele für Gründe, die eine Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie notwendig machen können:

    • Eltern können aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, ihre Kinder nicht mehr versorgen.
    • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise.
    • Eltern sind aufgrund von Belastungsfaktoren, wie psychischen oder Suchterkrankungen, nicht in der Lage, ihre Kinder angemessen zu versorgen.
    • Die Eltern sind tot.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Familien, die beabsichtigen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, brauchen hierzu eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.

  • Unterstützende Institutionen

    Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.

    Informationen erhalten Sie auch über die gemeinsame zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende