BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Eingliederungshilfen können so aussehen: 

    • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
    • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

    Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. 

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Seit dem 1.7.2020 ist für die Bearbeitung und Gewährung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung (gemäß Leistungsgesetzes des SGB VIII und des SGB IX) nicht länger das Amt 13 – Sozialamt - zuständig. Die Zuständigkeit geht in die Sachbearbeitung des Amtes 12 – Jugend und Familie – über. 

    Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet freundlich darum, diese Umstrukturierung zu berücksichtigen.

  • Teaser

    Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Kategorien

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    möglich sind.

    • Eingliederungshilfe muss schriftlich von den Sorgeberechtigten beantragt werden;
    • im Rahmen der Antragsprüfung werden die eingereichten Unterlagen überprüft und ggf. weitere Stellungnahmen von Ärzten, Schulen und Kitas eingeholt
    • Für Hilfen nach dem SGB 9 erfolgt zudem ein persönliches Treffen mit den Familien zum Kennenlernen
    • Im Anschluss erfolgt eine Gesamt-/ oder Hilfeplanung je nach begehrter Hilfe, in der abschließend über die Bewilligung der Hilfe entschieden wird
    • Bei mehreren gleichartigen und zur Verfügung stehenden Leistungen besteht ein Wunsch und Wahlrecht der Sorgeberechtigten
    • Die Entscheidungen der Eingliederungshilfe sind immer Einzelfallentscheidungen abhängig von der Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Teilhabebeeinträchtigung des Kindes
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:

      • sie eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben und der Körperzustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht
      • dadurch muss die Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert werden

    • Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen zu der Beeinträchtigung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Antrag (s. Formular) bei Hilfen nach § 35 a SGB 8 oder formloser schriftlicher Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten

    • Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

    Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten verwenden.

    • Bei Hilfen nach § 35 a SGB VIII kann das hinterlegte Formular verwendet werden.
  • Anträge / Formulare