Wahl der Landrätin / des Landrats 30.08.2026
Informationen zur Wahl der Landrätin bzw. des Landrates für den Eifelkreis Bitburg-Prüm am 30.08.2026
Am Sonntag, 30. August 2026, von 8.00 bis 18.00 Uhr wählen die Bürgerinnen und Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm unmittelbar ihre/n Landrätin/Landrat für die nächsten 8 Jahre. Der bisherige Stelleninhaber ist zum 01. Juni 2026 zum Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ernannt worden und daher vorzeitig aus seinem Amt als Landrat ausgeschieden.
Sollte bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 20. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Landratswahl und verschiedene Dokumente.
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 10. Juni 2026 wurden die Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Landrätin/Landrates aufgefordert.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am Montag, dem 13. Juli 2026, 18 Uhr.
Der Wahlausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 für die Wahl des Landrates drei Wahlvorschläge zugelassen. Die Wahlvorschläge können der Öffentlichen Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge entnommen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und über die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrates am 30. August 2026 und für eine etwaige Stichwahl am 20. September 2026 erfolgt im Bekanntmachungsorgan der jeweiligen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung. Sie informiert insbesondere darüber, dass die Bürger in der Zeit von Montag, dem 10. August 2026, bis Freitag, den 14. August 2026 während der Dienststunden bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse erhalten. Zudem enthält sie Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen. Für Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der jeweiligen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung verwiesen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 27.07.2026 möglich.
Weitere Informationen zu Kommunal- und Direktwahlen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters:
- https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/direktwahlen,
- https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/so-wird-gewaehlt
- https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen
sowie im frei zugänglichen Bereich des Kommunalwahlportals des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz unter https://www.kommunalwahl-rlp.de/
> Stellenausschreibung Landrätin/Landrat
