BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Elterngeld beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.

    Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.200 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.

    Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

    Die Eltern haben je Elternteil Anspruch auf höchstens 4 Monatsbeträge Partnerschaftsbonus, wenn Sie zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können den Partnerschaftsbonus nur beziehen, wenn sie ihn jeweils für mindestens 2 Lebensmonate in Anspruch nehmen. Die Eltern können diesen nur gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten beziehen.

    Auch Alleinerziehende, die in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

    Sonderregelung für Frühgeburten: Für Geburten ab dem 01.09.2021 gelten Sonderregelungen bezüglich der Bezugsmonate für mindestens sechs Wochen zu früh geborenen Kindern.

    Sonderregelungen für Alleinerziehende: Desweiteren gibt es Sonderregelungen für den Bezugszeitraum für Alleinerziehende.

  • Teaser

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Sie sind Eltern und wollen vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen und sind deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig? Dann können Sie Elterngeld beantragen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
    • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,
    • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro. (Hinweis: Das Elterngeld wird an nichtselbstständig beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.

    Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Antragsunterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Außerdem finden Sie diese auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Familienministeriums: https://mifkjf.rlp.de/de/themen/familie/gute-zukunft-fuer-alle-kinder-und-eltern/finanzielle-leistungen/elterngeld/

     

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht
  • Anträge / Formulare

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  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.


An wen muss ich mich wenden?

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Elterngeld beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende