BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Tote Tiere wie landwirtschaftliche Nutztiere, tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. 
    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. 
     
    Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile z. B. aus Schlachtungen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. 
     
    Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
     
    Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost. 
     
    Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
     
    Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen stellt eine bedeutende Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung einer Übertragung von Tierseuchenerregern und anderen Krankheitserregern dar.

    Zu den sogenannten „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten" gehören nicht nur verendete Tiere, sondern auch Schlachtabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle und auch Gülle.

    Betriebe, die im weitesten Sinne mit tierischen Nebenprodukten umgehen, z.B. Biogasanlagen, benötigen eine Zulassung nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

    Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten, die in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallen, ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest zuständig. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse: SecAnim Südwest GmbH, Am Orschbach, 54518 Rivenich. Telefon 06508/9143-0, Fax 06508/827, E-Mail: tierannahme-rivenich@secanim.de.

    Grundsätzlich ist der Zweckverband auch für kleinere Heimtiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen etc. beseitigungspflichtig, jedoch sehen die Vorschriften für diese Tiere unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen, andere Entsorgungsmöglichkeiten und Erleichterungen vor (z. B. Vergraben im eigenen Garten). Ein Vergraben toter Heimtiere ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nähere Informationen zum Umgang mit toten Haustieren erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern im Veterinäramt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Allgemein stehen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises (gilt auch für die Bürger der kreisfreien Städte) als Ansprechpartner zur Verfügung, im Falle des Auffindens von toten Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, die örtlichen Ordnungsbehörden). 
 
Im Übrigen können Sie sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest in Rivenich wenden, der zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Der Zweckverband entsorgt gegen Zahlung einer Gebühr auf Ersuchen der Besitzer aber auch verstorbene Haustiere. In diesem Fall können Sie direkt mit dem Zweckverband in Kontakt treten.
 
Telefon: 06508-914310

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende