BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Kfz-Kennzeichen: ungestempelt

  • Leistungsbeschreibung

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen.

    Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist mitzuführen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die KFZ-Zulassung die Online-Terminvergabe an.
Kfz-Zulassungen nur mit Termin!  

Terminland.de - Termin jetzt online buchen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende