BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Das Ausfuhrkennzeichen ist bei der für den Wohnsitz oder der Niederlassung von Firmen zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Besteht im Inland kein Wohnsitz, so ist die Behörde des Wohnortes oder der Niederlassung eines Empfangsberechtigten zuständig.

In diesem Fall wird eine Empfangsvollmacht benötigt. Darin wird erklärt, dass möglicherweise anfallender Briefverkehr an den Halter des Ausfuhrkennzeichens weiter geleitet wird.

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende