BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tollwut

  • Leistungsbeschreibung

    Die Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die vorwiegend bei Säugetieren (z.B. Hund, Katze, Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, Fuchs, Dachs, Fledermaus, Reh ets.) auftritt und zum Tode führt. Die Tollwut ist auf den Menschen übertragbar. Mit einigen Ausnahmen ist diese Seuche in allen Ländern der Erde verbreitet. Die Ansteckung erfolgt üblicherweise durch den Biss eines infizierten Tieres. Häufiges Anzeichen für eine Tollwuterkrankung bei Tieren ist eine verstärkte Angriffslust bzw. ein Verlust der natürlichen Scheu bei Wildtieren. Über viele Jahrzehnte sind Imfstoffe entwickelt und verbessert worden, die den Menschen nach einer vermeintlichen Infektion gut vor der Erkrankung bewahren können, wenn sie rechtzeitig angewendet werden.

    Rheinland-Pfalz und Deutschland gelten seit Herbst 2008 offiziel als frei von der Fuchstollwut. Dennoch wird in Rheinland-Pfalz ein Monitoringprogramm zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation durchgeführt. Jagdausübungsberechtigte sind verpfichtet, alle verendet aufgefundenen sowie kranke abgekommenen, verhaltensgestörten oder anderweitig auffällig erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären über das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zur Untersuchung zukommen zu lassen.

    Fledermaustollwut

    In Rheinland-Pfalz ist zum ersten Mal die Fledermaus-Tollwut nachgewiesen worden. Das erkrankte Tier wurde im Eifelkreis Bitburg-Prüm flugunfähig aufgefunden und im Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht. Da Fledermäuse nachtaktiv sind und aufgrund ihrer versteckten Lebensweise mit Menschen nur selten in Kontakt kommen, besteht kein Grund zur Sorge, wenn einige Verhaltensregeln beachtet werden:

    Tollwutkranke Fledermäuse sind desorientiert, oft flugunfähig und liegen meist am Boden. Ohne unmittelbaren Kontakt zum Beispiel durch Bisse geht weder von infizierten Tieren noch von ihrem Kot eine Gefahr aus. Tote, flugunfähige Fledermäuse oder solche, die sich abnorm verhalten, sollten aber grundsätzlich nicht angefasst werden. Das LUA rät, in solchen Fällen die zuständige Veterinärbehörde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung zu informieren. Dort weiß man, was zu tun ist.

    Wer von einer Fledermaus gebissen wurde und den Verdacht hat, sich infiziert zu haben, sollte die Wunde sofort gründlich mit viel Wasser und Seife ausspülen und mit hochprozentigem Alkohol desinfizieren. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Kurze Zeit nach der Übertragung kann ein Ausbruch der Erkrankung beim Menschen durch eine nachträgliche Impfung sicher verhindert werden. Die heutigen Impfstoffe sind sehr gut verträglich.

    Personen, die regelmäßig Umgang mit Fledermäusen haben, sollten sich unbedingt vorbeugend gegen Tollwut impfen lassen.