BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Equidenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.07.2000 ist infolge einer Änderung der Viehverkehrsverordnung für Pferde-, Pony- und Eselhalter der Equidenpass zur Pflicht geworden.

    Die Ausstellung eines Equidenpasses ist unverzüglich nach Kennzeichnung vom Halter des Equiden bei einer Pass ausgebenden Stelle zu beantragen. Pass ausgebende Stellen sind:

    1. für registrierte Equiden bei der Fohlenregistrierung der jeweilige Zuchtverband

    2. für registrierte Equiden die nicht unter 1. fallen, aber bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation, die Equiden im Hinblick auf Wettkämpfe und Rennen verwaltet, registriert werden sollen, ist der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (PRPS) zuständig

    3. für sonstige Equiden (nicht registrierte Zucht- und Nutzequiden) ist ebenfalls die PRPS als die beauftragte Stelle in RLP zuständig.

    Sofern Sie ein Pferd/Pony aus einem deutschen Zuchtgebiet besitzen, das noch keinen Equidenpass hat, beantragen Sie Pass und Transponder bitte beim entsprechenden Zuchtverband.

    Das Verfahren zur Beantragung eines Equidenpasses regelt jede Pass ausgebende Stelle selbst. Bei der PRPS ist ein Equidenpass mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, das bereits bei der Transponderauslieferung an den Halter des Equiden vorgedruckt mitgeliefert wird, schriftlich zu beantragen. Auf dem Antragsformular bestätigen die Kennzeichnungsberechtigten mit Unterschrift und unter Angabe seiner Registriernummer, den angegebenen Transponder ordnungsgemäß gesetzt zu haben.

    Weitere Informationen zum Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. finden Sie hier.