BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Tiere, die ins Ausland exportiert oder im grenzüberschreitenden Transitverkehr oder auf Urlaubsreisen ins Ausland mitgenommen werden, benötigen häufig ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis das bestätigt, dass die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten sind, gegen diverse Tierseuchen geimpft sind und, dass das Herkunftsgebiet frei von bestimmten Tierseuchen ist. Diese Zeugnisse werden nach vorheriger Terminabsprache ausgestellt. Eine Übersicht über Reisebestimmungen für Hunde und Katzen finden Sie hier.