BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Bovine Spongiforme Enzephalopathie - BSE

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der BSE handelt es sich um Erkrankung des zentralen Nervensystems bei erwachsenen Rindern, die langsam voransschreitet und zum Tode führt. Erstmals wurde die BSE als eigenständige Erkrankung im Vereinigten Königreich im Jahre 1986 nachgewiesen. Mehr Informationen zu BSE bieten das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.


    BSE - Spezifiziertes Risikomaterial

    Zum Schutz der Verbraucher vor der Rinderseuche BSE wurde europaweit festgelegt, dass bei der Schlachtung (gewerbliche Schlachtung und Hausschlachtung) bestimmte Tierkörperteile von Rindern, Schafen und Ziegen als sogenanntes spezifiziertes Risikomaterial (SRM) gesondert zu sammeln und zu beseitigen sind. Diese Regelung dient außerdem dem Schutz der Tierbestände vor einem möglichen Eintrag von infektiösem Material. Die gewerblichen Schlachtstätten sammeln das SRM in speziellen Behältern. Auch bei Hausschlachtungen muss das SRM getrennt gesammelt und entsorgt werden. Eine Abgabe des SRM kann hier über eine zugelassene Schlachtstätte oder unmittelbar an die Tierkörperbeseitigungsanstalt erfolgen. 

    Hausschlachtung

    Bei jeder Hausschlachtung muss dem Veterinäramt ein Nachweis über die Entsorgung des SRM vorgelegt werden. Als Hausschlachtungen gelten nur Schlachtungen im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zum Eigenverzehr. Das heißt, dass das Fleisch nur in der eigenen Truhe aufbewahrt und im eigenen Haushalt verzehrt werden darf.