BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen (kommunalen) Behörden gehen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwären betreffen, z.B. bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung oder bei Störungen des Wohlbefindens. Die Behörden nehmen aufgrund der Verbraucherbeschwerden ggf. Betriebskontrollen vor. Das Landesuntersuchungsamt untersucht und bewertet in diesem Zusammenhang genommene Proben. Die örtlich zuständige Behörde informiert den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin über das Ergebnis.

  • Verfahrensablauf

    Schriftliche Beschwerde bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einreichen, ggf. Betriebskontrolle und Probennahme und – untersuchung; Bescheid an den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Angabe über den Gegenstand der Beschwerde, Ort und Zeit des Kaufs des Gegenstandes, Angaben über Reste, die Verpackung, eine Quittung; ggf. eine Benennung des behandelnden Arztes.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Verbraucherbeschwerde ist für die Bürger kostenlos.