BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Trennungs-, Scheidungsberatung / Besuchsregelung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Trennungs- und Scheidungsberatung und auch die Regelung des Umganges (§§ 17,18 SGB VIII) sind Leistungsangebote der Jugendhilfe für getrennt lebende oder scheidende Eltern und die davon betroffenen Kinder. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Handeln in der Familie aufzubauen sowie Konflikte und Krisen in der Trennungszeit und danach zu bewältigen. Diese Bemühungen sollen dann möglichst in die Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes münden.

    Die Beratung kann als Angebot der Jugendhilfe im außergerichtlichen Verfahren erfolgen mit dem Ziel, eine Einvernehmlichkeit ohne gerichtliche Entscheidung herzustellen. Betroffene Kinder und Jugendliche sind hierbei zu beteiligen (je nach Alter und Persönlichkeitsentwicklung).

    Wird keine Einvernehmlichkeit hergestellt und/oder werden Anträge auf Sorgerechts- und/oder Umgangsregelungen gestellt, werden wir vom Familiengericht zur Stellungnahme aufgefordert. Hier kann beratend und vermittelnd nochmals nach Lösungen gesucht werden und dem Gericht muß entsprechend berichtet werden. Im Falle der Uneinigkeit, auch durch Vermittlung und Beratung, entscheidet dann das Familiengericht.

    Gleiches gilt sowohl für die Regelung der elterlichen Sorge als auch bei der Regelung des Umgangs (Besuchsrecht).


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Zuständige Mitarbeitende