BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Bußgeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wurde zum 01.07.2023 eine gemeinsame Bußgeldstelle für die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis und Vulkaneifelkreis eingerichtet. Die Festsetzung der Geldbußen aus den Bereichen Handwerksordnung, Ausländergesetz, Waffengesetz, Bundesjagdgesetz, Tierschutzgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Landesbauordnung, Landespflegegesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz u.a. erfolgt seit diesem Zeitpunkt zentral von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/sicherheit-und-ordnung/bussgeldstelle/). Zuvor anhängige Bußgeldverfahren werden abschließend noch bei der ehemaligen Bußgeldstelle des Eifelkreises bearbeitet. 

    Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Verkehrsrecht obliegt der Zentralen Bußgeldstelle für das Land Rheinland-Pfalz in Speyer. Sämtliche Anfragen bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem fließenden Verkehr sind nunmehr nach dort zu richten:

    Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstraße 6, 67346 Speyer, Telefon 06232 137-605, Telefax 06232 137-609, E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de, Homepage: www.polizei.rlp.de



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