BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Weitere baurechtliche Satzungen zur Schaffung von Bauland
    (§ 34 Abs. 4 BauGB)

    Neben dem klassischen Bebauungsplan können die Ortsgemeinden und Städte auch mit anderen Satzungen Baurecht schaffen. Das Baugesetzbuch unterscheidet folgende Satzungsarten:

    Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)

    Mit dieser Satzung kann die Gemeinde die Grenzen für im Zusammenhang bebauter Ortsteile festlegen, d. h. es wird "klargestellt", welche Grundstücke noch innerhalb der Ortslage befinden und somit bebaubar sind (Innenbereich) und welche schon zum Außenbereich gehören.

    Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB)

    Mit dieser Satzung kann die Gemeinde bebaute Flächen im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, sofern diese Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind.

    Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

    Diese Satzung ermöglicht es den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Außenbereichsflächen am Ortsrand in den Innenbereich einzubeziehen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese Flächen durch die angrenzende Bebauung entsprechend geprägt sind.

    Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB)

    Für Splittersiedlungen im Außenbereich einer Gemeinde, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung "von einigem Gewicht" vorhanden ist, kann die Gemeinde durch die Satzung einen Teil der Genehmigungsprobleme bei der Errichtung von Wohngebäuden und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben aus dem Weg räumen.


  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm


VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

Stadt Bitburg, VG Bitburger Land und Speicher: Tobias Heinen

VG Südeifel: Dominik Diederichs

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende