BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie gewerblich

    • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
    • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, 
    • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück, 
    • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
    • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

    in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

    Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Zulassung/Registrierung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz 37,00 € bis 131,00 €).
     
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Anträge auf Zulassung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.