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Prüfungsfreier Umtausch ukrainischer Führerscheine jetzt möglich

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild

Eine Übersetzung des Führerscheins in Deutschland wird möglicherweise benötigt, wenn nicht alles lesbar ist (z.B. arabische/kyrillische Buchstaben oder unbekannte Fahrerlaubnisklassen). Ob eine Übersetzung nötig ist, wird jedoch bei Antragstellung geprüft und dann nachträglich angefordert.
Von entsprechenden Anfragen vor Antragstellung bitten wir höflich abzusehen.

Beim Umtausch sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM.

Für die Ausstellung eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE hat der Antragsteller seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen.

Wurden die ukrainischen Klassen C oder D in der Ukraine ohne die Klasse B erteilt, können diese Klassen nicht ohne Weiteres in Deutschland übernommen werden.

Zunächst muss für die Klasse B in Deutschland die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Klasse B können die Klassen C oder D auf dem deutschen Führerschein übernommen werden.

Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht möglich.

Weitere Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag persönlich vor Ort gestellt werden muss. Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 115 oder online unter www.bitburg-pruem.de einen Termin.