Die bisherigen Papier- und älteren Kartenführerscheine müssen aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften in den nächsten Jahren sukzessive in neue Kartenführerscheine mit begrenzter Gültigkeitsdauer (15 Jahre) umgetauscht werden.
Zur Beantragung des Umtauschs haben Sie folgende Möglichkeiten:
1) Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Antragstellung in Bitburg oder Prüm über das Terminportal (www.bitburg-pruem.de – Termine).
2) Sie können den Antrag jedoch auch bequem online unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerservice/online-antraege-formulare/online-antraege/# stellen.
Wir weisen darauf hin, dass Personen der Geburtsjahrgänge vor 1953 erst bis spätestens 19.01.2033 den Führerschein umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines. Damit in den übrigen Fällen klar ist, wann Sie Ihren Führerschein tauschen müssen, bitten wir folgendes zu beachten:
Sie sind im Besitz eines Kartenführerscheins?
Grundsätzlich haben ältere Kartenführerscheine (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) weiterhin Gültigkeit. Jedoch müssen diese bis zum 19.01.2033 in neue Kartenführerscheine getauscht werden. Die Frist, bis wann der Umtausch erfolgen muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr | Tag des spätesten Umtauschs |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kartenführerscheininhaber, deren Führerschein in den Jahren 2002 - 2004 ausgestellt wurden, werden gebeten, zeitnah einen Termin zum Umtausch des Kartenführerscheins zu vereinbaren, damit der Umtausch des Führerscheins noch vor Fristablauf 19.01.2027 erfolgen kann.
Die Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 – 2001 hätten bereits bis zum 19.01.2026 getauscht werden müssen. Sofern Sie noch im Besitz eines solchen Führerscheins sind, bitten wir Sie, sich auch möglichst kurzfristig um die Beantragung des Umtauschs zu kümmern.
Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins?
Personen der Geburtsjahrgänge ab 1953, die noch im Besitz des Papierführerscheins sind, haben die Umtauschfrist bereits überschritten und müssen ebenfalls zeitnah einen Termin zum Umtausch vereinbaren.
Weitere allgemeine Informationen sowie zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerservice-views/leistungen/RLP:entry:8938850:07232:ANLR/alten-fuehrerschein-in-neuen-fuehrerschein-umtauschen/ sowie unter der Behördennummer 115.
Antragsstellung in übrigen Fällen:
Wir weisen generell darauf hin, dass Anträge auf Ersterteilung, Erweiterungen oder Verlängerungen bereits 6 Monate vor Erreichen der Altersgrenze oder vor Ablauf des zu verlängernden Führerscheins gestellt werden können.

