Foto: Feuerwehr VG Südeifel
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesbehörde hat daher am 26.05.2026 nachfolgende Handlungsempfehlungen für alle im Bereich der Rauch- und Partikelausbreitung betroffenen Anwohner ausgesprochen:
Umgang mit Staubablagerungen (Reinigung von Außenflächen)
- Verbot von trockenem Kehren. Sichtbare Staub-, Asche- oder Rußschichten auf Terrassen, Balkonen, Gartenmöbeln oder Gehwegen dürfen keinesfalls trocken abgekehrt, abgeblasen (z. B. mit Laubbläsern) oder mit Haushaltsstaubsaugern aufgesaugt werden. Dies führt zu einer unmittelbaren Aufwirbelung und Verteilung lungengängiger Asbestfasern in der Atemluft.
- Ausschließlich feuchtes Reinigen. Staubfilme auf glatten Außenflächen sollten vorsorglich feucht abgewischt oder mit einem Wasserschlauch (mit geringem Druck, um Spritzwasser/Aerosolbildung zu vermeiden) abgespült werden. Dadurch werden lose Fasern im Wasser gebunden und können nicht eingeatmet werden.
Umgang mit sichtbaren Plattenfragmenten (Bruchstücke)
- Teile nicht mechanisch beanspruchen. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück oder Gehwegen Bruchstücke von Faserzementplatten finden, dürfen diese auf keinen Fall zertreten, zerbrochen oder mit dem Auto überfahren werden. Jede mechanische Beschädigung setzt Asbestfasern frei.
- Fassen Sie Fragmente nicht ohne Schutz an.
Gartenarbeit und Außenbereiche
- Staubbildung im Garten vermeiden. Bei unumgänglichen Arbeiten in ausgetrockneten Gartenböden im betroffenen Gebiet sollte die Erde vorher leicht mit Wasser befeuchtet werden, um eine Staubentwicklung beim Umgraben oder Unkrautjäten zu verhindern.
- Ernteprodukte gründlich reinigen. Obst, Gemüse und Kräuter aus dem eigenen Garten weisen kein biologisches Risiko auf (Asbest wird von Pflanzen nicht über die Wurzeln in die Frucht aufgenommen). Um jedoch oberflächlich anhaftenden Staub sicher zu entfernen, muss die Ernte vor dem Verzehr sehr gründlich unter fließendem Wasser gewaschen oder geschält werden.
Außenflächen
- Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Straßenschuhe vor der Wohnung ausgezogen werden, um ein Verschleppen von Faserstäuben in die Wohnräume zu verhindern.
Reinigung von Fahrzeugen
- Keine Trockenreinigung. Fahrzeuge nicht trocken abstauben oder abwischen.
- Es wird empfohlen, betroffene Fahrzeuge in einer automatischen Waschanlage reinigen zu lassen, da dort das Waschwasser im Kreislauf gefiltert wird. Bei einer Reinigung zu Hause sollte das Auto vor dem Abwischen mit reichlich fließendem Wasser (ohne Hochdruckreiniger) abgespült werden, um den Staub staubfrei wegzuschwemmen.
Nutzung von Regenwasseranlagen (Zisternen / Regentonnen)
- Da Faserstäube von den Dachflächen durch Regen in die Sammelbehälter gespült werden können, sollte der Zulauf zu Regentonnen vorerst unterbrochen werden.
- Bereits gesammeltes Regenwasser aus offenen Tonnen sollte vorerst nicht mittels Rasensprengern oder Spritzdüsen großflächig versprüht werden, um eine Freisetzung von Fasern über den Sprühnebel (Aerosole) nach dem Antrocknen zu vermeiden.
Haustiere
Faserverschleppung verhindern. Hunde oder Freigängerkatzen, die sich im Freien aufgehalten haben, sollten vor dem Betreten der Wohnräume im Freien gründlich abgebürstet oder mit einem feuchten Tuch abgewischt werden, damit keine Faserstäube über das Fell in Polster oder Teppiche getragen werden.

