Absterben ganzer Bienenvölker
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die ausschließlich die Bienenbrut der betroffenen Völker befällt. Die Larven sterben größtenteils ab. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Bienen im Volk immer geringer wird. Infolge dessen ist das Volk nicht mehr stark genug, um zu überwintern und stirbt ab.
Die für Bienen gefährliche und hoch ansteckende Krankheit der Amerikanischen Faulbrut ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.
Verpflichtende Anzeige der Bienenhaltung
Für den Eifelkreis hat der aktuelle Ausbruch in Rheinland-Pfalz keine unmittelbaren Restriktionsmaßnahmen zur Folge. Jedoch muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen, um im Falle eines Seuchenverdachts oder eines Seuchenausbruchs schnell und effektiv handeln zu können. Auf Grund dessen sind Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung gesetzlich dazu verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Bienenhalter im Eifelkreis, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern. Den Antrag zur Anzeige einer Bienenhaltung sowie weitere relevante Informationen zur Bienenhaltung, insbesondere das Merkblatt zur Bienenhaltung und Informationen zur Amerikanischen Faulbrut sind beim Veterinäramt der Kreisverwaltung oder unter www.bitburg-pruem.de erhältlich.
Erhöhte Aufmerksamkeit geboten
Wichtig bleibt zudem eine erhöhte Aufmerksamkeit in den Bienenhaltungen auch im Eifelkreis. Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den meldepflichtigen Tierseuchen. Besteht in Bienenvölkern der Verdacht einer Infektion mit AFB, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Eine rasche Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell einzudämmen.

