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Gewässer im Stress: Klare Regeln für Wasserentnahmen aus Fließgewässern

Beispiele für illegale Wasserentnahmen im Raum Irrel. Fotos: Kreisfischereiberater Marc Leinen

Der bisher trockene und ungewöhnlich heiße Sommer geht auch an den Eifeler Gewässern nicht spurlos vorbei. Ausbleibende Niederschläge und hohe Temperaturen belastet nicht nur Wald und Landwirtschaft – auch unsere Gewässer leiden. In Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht austrocknen. Bei geringer Wasserführung in den Flüssen und Bächen kommt es sehr schnell zu einer Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts mit weitreichenden Folgen für das gesamte Ökosystem des Gewässers. Die extrem geringe Wasserführung führt zu erhöhten Wassertemperaturen und einer Verringerung des Sauerstoffgehaltes. Für die hier heimischen Fischarten wie Bachforelle, Äsche oder Mühlkoppe kann dies zu Massensterben führen, wie aktuell an der Prüm bei Irrel festgestellt.

Gerade in Trockenperioden fallen immer wieder illegale Wasserentnahmen durch Uferanlieger mittels Pumpen auf. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zur Versorgung mit Brauchwasser oder zur Beregnung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Flächen ist eine Gewässerbenutzung nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Grundsätzlich darf jede Person oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemein- oder Anliegergebrauch zulässig und wasserwirtschaftlich unbedenklich ist, wenn nicht Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse Anderer nicht dadurch beeinträchtigt werden. Die erlaubnisfreie Benutzung im Rahmen des Gemeingebrauch und auch des Eigentümer- und Anliegergebrauchs umfasst das Baden, Tränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft.

Dagegen fallen Wasserentnahmen mit mobilen Schläuchen oder festen Rohrleitungen mit und ohne Pumpe nicht unter den Gemeingebrauch. Sie sind Benutzungen eines Gewässers und bedürfen einer wasserrechtlichen Gestattung durch die untere Wasserbehörde. Wer Wasser ohne Erlaubnis in der vorgeschriebenen Weise entnimmt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Wassergesetze. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.