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Aufhebung der Aufstallungspflicht
für Geflügel im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der abgeschlossene Herbst-Vogelzug reduziert zwar das Risiko, schließt einen Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht aus. Auch nach dem Herbstzug verbleiben zahlreiche Wildvögel (insbesondere Gänse, Enten, Reiher) in der Region oder ziehen nur kleinräumig weiter. Diese Tiere können das Virus symptomlos tragen und ausscheiden, sodass es weiterhin in der Umwelt präsent sein kann. Influenzaviren können bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit über Wochen bis Monate in Wasser, Schlamm oder Kot infektiös bleiben. Gerade in der kalten Jahreszeit begünstigen Witterung und stehende Gewässer ein Fortbestehen des Erregers. Selbst bei geringerer Wildvogeldichte besteht das Risiko einer indirekten Einschleppung in Geflügelhaltungen, etwa über Schuhe, Gerätschaften, Fahrzeuge oder kontaminiertes Material.

Das Veterinäramt empfiehlt daher Geflügelhaltern neben der strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen das Geflügel vorerst freiwillig weiter aufzustallen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Geflügelhaltungen organisatorisch und technisch auf mögliche künftige Anordnungen einer Aufstallungspflicht vorbereitet sein sollten.