Foto: A.R.T.
Die zurückliegende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat Änderungen der Abfall- und der Gebührensatzung beschlossen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und stehen für eine weiter harmonisierte, bürgernahe Abfallwirtschaft in der Region. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 verabschiedet, der wichtige Investitionen der kommenden Jahre absichert.
Neue 60-Liter-Restabfalltonne für kleinere Haushalte
Für viele Menschen in der Region ist es eine gute Nachricht, dass der A.R.T. künftig auch eine deutlich kleinere Restabfalltonne mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern anbietet. Sie richtet sich vor allem an Haushalte, die bisher eine 80 Liter Restabfalltonne nutzen und in denen nicht mehr als 1-3 Personen gemeldet sind und die im Alltag nur geringe Mengen Restabfall produzieren. Bisher war die 80-Liter-Tonne der kleinstmögliche Behälter. Mit der Einführung der 60-Liter-Tonne erhält diese Nutzergruppe nun eine passende Option, die ab Januar 2026 im gesamten Verbandsgebiet zur Verfügung steht. Die neue Tonne setzt weitere Anreize zur Abfallvermeidung und trägt dazu bei, die Abfallentsorgung noch besser an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen vor Ort anzupassen.
Sperrabfall künftig auch zur Selbstanlieferung möglich
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entsorgung von Sperrabfall. Auch hier reagiert der A.R.T. auf den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Flexibilität. Neben der weiterhin möglichen Abholung auf Abruf können künftig jährlich bis zu zwei Sperrabfallaufträge zur gebührenfreien Selbstanlieferung genutzt werden. Dieses neue Serviceangebot erleichtert die Entsorgung insbesondere für Haushalte, die nicht auf eine Abholung warten möchten oder können. Wer seine sperrigen Gegenstände also flexibel selbst entsorgen möchte, kann diese künftig - nach vorheriger Online-Terminbuchung - an den Entsorgungsstandorten des A.R.T. abgeben.
Harmonisierung der Jahresgrundgebühren
Mit der Einführung eines gemeinsamen Gebührenhaushalts zum 1. Januar 2026 stellt der A.R.T. die Jahresgrundgebühren erstmals auf eine einheitliche Grundlage. Bislang hatten die Landkreise und die Stadt Trier eigene Gebührenstrukturen, die historisch aus unterschiedlichen Kosten- und Vermögenslagen entstanden waren.
Die verbandsweit kalkulierte einheitliche Basisgebühr – als Referenzgröße für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem 80-Liter-Behälter – liegt bei 99,29 Euro jährlich. Dass die tatsächliche Jahresgrundgebühr je Landkreis bzw. in der Stadt Trier noch voneinander abweicht, hängt ausschließlich mit der Übergangsphase der Eigenkapitalangleichung zusammen. Diese Phase läuft voraussichtlich bis Ende 2028 aus; danach sollen die Gebühren in allen Gebietskörperschaften vollständig vereinheitlicht sein.
Durch die neue Struktur wird das Gebührensystem deutlich transparenter. Bürgerinnen und Bürger können leichter nachvollziehen, wie sich die Jahresgrundgebühr zusammensetzt und welche Leistungen sie umfasst.
Wertstoffhöfe: Ausweitung der volumenbezogenen Abrechnung
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Anlieferung an den Wertstoffhöfen und Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ). Der A.R.T. weitet das bereits in Trier-Nord erfolgreich eingesetzte System der volumenbezogenen Abrechnung auf alle Standorte aus.
Dort hat sich gezeigt, dass die Bestimmung des Abfallvolumens per Sichtkontrolle für die meisten Abfallarten besonders kundenfreundlich und zeitsparend ist. Die bislang notwendige mehrfache Verwiegung bei der Abgabe verschiedener Fraktionen führte häufig zu langen Wartezeiten und Rückstaus.
Ab dem 1. Januar 2026 wird daher bis zu einem Anlieferungsvolumen von 3 Kubikmetern an allen Standorten volumenbezogen abgerechnet. Für bestimmte Abfallarten kann der A.R.T. zusätzlich festlegen, dass Kleinstmengen bis 0,25 m³ volumenbezogen berechnet werden. Erfolgt keine Verwiegung, wird ebenfalls auf Grundlage der volumenbezogenen Tagesentgelte abgerechnet.
Dieses System ermöglicht eine schnellere Abwicklung, erhöht die Transparenz für die Kundinnen und Kunden und trägt zu einer Harmonisierung der Abläufe an allen Anlagen bei.
Wirtschaftsplan 2026 beschlossen
Mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 schafft der A.R.T. die finanzielle Grundlage für die Fortführung und Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in der gesamten Region. Er sieht Erträge von rund 83,3 Millionen Euro und Aufwendungen von knapp 82 Millionen Euro vor, sodass für das kommende Jahr ein moderater Überschuss eingeplant ist.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Investitionen in die Infrastruktur – darunter Maßnahmen in den Entsorgungs- und Verwertungszentren, dem Ausbau von Wertstoffhöfen in Wittlich, Konz und Morbach, dem Neubau und die Sanierung betrieblicher Anlagen sowie weiterer Projekte im Bereich nachhaltiger Energiegewinnung.
Insgesamt sind für 2026 Investitionen in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro vorgesehen; bis zum Jahr 2030 plant der Verband mit einem Gesamtvolumen von über 133 Millionen Euro.
Stefan Mock, stellvertretender Verbandsdirektor und verantwortlich für die Finanzplanung des Verbandes, betont: „Die Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2026 verbinden unsere Verantwortung für die finanzielle Stabilität des Zweckverbands mit konkreten Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft für die Menschen in unserem Verbandsgebiet.“

