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Neues Schuljahr - Neuer Antrag: Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 

Eine Antragstellung kann erstmals >HIER< online erfolgen. Es ist weiterhin möglich, den Antrag in Papierform beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim Schulträger zu erhalten.

Einige wichtige Informationen zur Antragstellung:

1. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jedes Jahr neu zu stellen, auch für Wiederholer einer Jahrgangsstufe

2. Die Antragsfrist endet am 15. März 2024

3. Der Antrag ist beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim zuständigen Schulträger fristgerecht einzureichen. Wichtig: Anträge von künftigen Schulwechslern (1., 5. oder 7. Klasse) sind bei der zukünftigen Schule bzw. beim künftigen Schulträger ebenfalls in der vorgegebenen Antragsfrist abzugeben, auch wenn die Schulwahl noch nicht sicher feststeht.

In Trägerschaft des Eifelkreises befindliche Schulen sind:
· Otto-Hahn-Realschule plus Bitburg
· St. Willibrord-Gymnasium Bitburg
· Franziskus Grund- und Realschule plus Irrel
· Grund- und Realschule plus Neuerburg
· Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm
· Regino-Gymnasium Prüm
· Realschule plus Bleialf
· Theobald-Simon-Schule Bitburg
· Berufsbildende Schule Prüm

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass zu spät eingereichte Anträge nicht mehr bearbeitet werden können.

Für weitere Informationen stehen zu den normalen Öffnungszeiten die Ansprechpartner in der Kreisverwaltung zur Verfügung. Vorzugsweise per Email an schulbuchausleihe@bitburg-pruem.de, in dringenden Fällen telefonisch: Angelina Thielen (Tel. 06561 15-3311, Zimmer B 331) oder Tabea Born (Tel. 06561 15-3310, Zimmer B 331).

Die Registrierung und Bestellung zur Teilnahme gegen Gebühr – entgeltliche Schulbuchausleihe – wird in der Zeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024 möglich sein. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern die dazu erforderlichen Freischaltcodes bis spätestens 16.05.2024 in den jeweiligen Schulen per Infozettel ausgehändigt.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Rückgabe aller für das Schuljahr 2023/2024 ausgeliehenen Lernmittel (außer Arbeitshefte) spätestens am 12. Juli 2024 erfolgt sein muss. Eine genaue Auflistung der abzugebenden Lernmittel erhalten die Schülerinnen und Schüler Ende Juni 2024 von der Schule.