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Bewerbungsfrist bis 31. März verlängert: Der Eifelkreis vergibt erneut zwei Medizinstipendien

Voraussetzung für die Unterstützung durch den Eifelkreis ist, dass der Stipendiat einen Vertrag mit dem Eifelkreis unterzeichnet und sich verpflichtet, nach erfolgreicher Approbation und Facharztausbildung anschließend 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin im Eifelkreis tätig zu sein. Mit dieser Maßnahme soll die prekäre Situation des Hausärztemangels in der Region für die Zukunft etwas entschärft werden.

Wir bieten:

  • Nicht rückzahlbares Stipendium in Höhe von 4.000 €/Semester
  • Förderdauer: max.12 Semester

Wir fordern:

  • Nachweis der Approbation
  • Facharztausbildung mit Befähigung zur Ausübung der Allgemeinmedizin
  • Vertragliche Verpflichtung, mindestens 10 Jahre als Hausarzt bzw. Hausärztin im Eifelkreis tätig zu sein.

Bewerbung und Auswahlverfahren:

Die Bewerbungsfrist wurde verlängert: Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 bei der Kreisverwaltung mit folgenden Unterlagen einreichen:

  • Formloses Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife
  • Zeugnis einer eventuell abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Nachweis über Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten, Freiwilliges Soziales Jahr, o.ä.
  • Nachweis über Mitgliedschaft in Vereinen
  • Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, sofern bereits ein Studium der Humanmedizin an einer Universität begonnen wurde, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt.
  • bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Physikum) eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses sowie bisher erbrachter Leistungsnachweise.

Weitere Informationen sind bei Andreas Heiseler (Tel. 06561 15-5111) erhältlich. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden erbeten an:

Kreisverwaltung Bitburg-Prüm -Amt 04-
Maria-Kundenreich-Str. 7,
54634 Bitburg oder per Email an: heiseler.andreas@bitburg-pruem.de

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden dürfen.