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Geflügelpest in Rheinland-Pfalz - Informationen des Veterinäramtes

Somit ist die Geflügelpest, die bereits seit Dezember 2022 in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Westerwaldkreis und Germersheim festgestellt wurde, nun in mehreren Gebieten von Rheinland-Pfalz präsent. Eintragungsursachen sind bzw. waren der Zukauf von Tieren aus betroffenen Gebieten, als auch der Kontakt zu infizierten Wildvögeln, z.B. über das Futter/Wasser bzw. deren Kot.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm unterliegt derzeit keiner tierseuchenrechtlichen Maßregelung. Dennoch werden die Halter von Nutzgeflügel (private und gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Haltung von Geflügel anzuzeigen.

Biosicherheitsmaßnahmen
Tierhalter, die Geflügel aus den betroffenen Gemeinden zugekauft haben, werden gebeten, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.

Anzeige von Geflügelhaltungen
Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung (Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Einen Anmeldevordruck finden Sie auf unserer Homepage www.bitburg-pruem.de oder mittels nachfolgendem QR-Code.






Bestandsregister
Weiterhin ist ein Bestandsregister zu führen. Dieses verbleibt beim Halter, wird von ihm geführt und ist auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorzulegen. Im Seuchenfall dient dieses der Kontaktnachverfolgung und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Ein Muster finden Sie auf unserer Homepage.

Abmeldung nicht mehr bestehender Geflügelhaltungen
Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung zwischenzeitlich aufgegeben haben, werden gebeten, dies dem Veterinäramt mitzuteilen. Ebenso sind Veränderungen in der Geflügelhaltung mitzuteilen, z.B. Änderungen in der Tierart bzw. -zahl.

Tote Wildvögel
Aufgefundene tote Wildvögel sollten weder angefasst, noch verbracht werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Diese werden den Wildvogel (Zugvögel, keine Meisen oder Rotkehlchen) bergen und den Kadaver untersuchen lassen.

Weitergehende Informationen
Biosicherheitshinweise und weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Merkblatt für Hobbygeflügelhalter (Landesuntersuchungsamt Koblenz) https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Tiere/Tierseuchen_und_Tiergesundheit/Merkblatt_Hobby-Gefluegelhalter__27.01.2022.pdf

Aktuelle Informationen für Tierhalter, Jäger und Bürger, Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität https://mkuem.rlp.de/en/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza-ai/

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: 06561/15-5323, 15-5326 oder 15-5330.