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Ein Plus für Besucher und Gastgeber in der Region: Das neue VRT-GästeTicket

Jörg Lautwein, Geschäftsführer der WFB und Leiter der Tourist-Information der Stadt Bernkastel-Kues und Barbara Schwarz, Geschäftsführerin des VRT, haben den ersten GästeTicket-Vertrag unterschrieben (Foto: VRT)

Und das im gesamten VRT-Netz mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel sowie die Stadt Trier. Ab April 2023 können viele Touristen an der Mosel das GästeTicket nutzen, nachdem der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Vertreter der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH die erste Rahmenvereinbarung gezeichnet haben. Mit Beginn der Tourismussaison können Hotel-, Pensionen- und Ferienhausbetreiber in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sowie in den Ortsgemeinden Osann-Monzel und Klausen ihren Übernachtungsgästen das VRT-GästeTicket anbieten – und damit einen einfachen Zugang zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region.

Jörg Lautwein, Geschäftsführer der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH (WFB) und Leiter der Tourist-Information der Stadt Bernkastel-Kues: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit dem VRT das GästeTicket für das gesamte Ferienland Bernkastel-Kues realisieren und damit die Tourismusregion weiter aufwerten. Damit steht allen Gastgebern in unserem Ferienland diese tolle und vor allem nachhaltige Möglichkeit für ihre Gäste zur Verfügung.“

Barbara Schwarz, die Geschäftsführerin des VRT, ruft auch andere Verbandsgemeinden auf, sich beim VRT über die Optionen zu informieren. Schwarz: „Unser neues GästeTicket bietet den Touristen in der Region und ihren Gastgebern einen großen Mehrwert. Denn Touristen sind damit im gesamten Verbundgebiet unabhängig vom Auto mobil. Ich lade auch alle Interessierten aus anderen Orten ein, Teil dieses zukunftsgerichteten Angebots zu werden.“

Hintergrund:
Das neue GästeTicket beruht auf einem zentral abgeschlossenen Rahmenvertrag zwischen dem VRT und zum Beispiel Verbandsgemeinden, Tourismusverbänden oder Städten, die als sogenannte Clearingstellen fungieren. Gemeinsam mit diesen können einzelne Betriebe oder ganze Kommunen einen Kooperationsvertrag abschließen, um für ihre Gäste das GästeTicket anbieten zu können. Pro Übernachtung zahlen die Vertragspartner einen relativ geringen Betrag. Wer in der VRT-Region Gästezimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet oder ein Hotel betreibt, aber auch jeder, der anderweitig Verantwortung für den Tourismus in der eigenen Gemeinde trägt, kann sich zum Thema Gästeticket und den Finanzierungsdetails unter  www.vrt-info.de/gaesteticket informieren.