Bürgerservice

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei, hier der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019, zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:

www.bitburg-pruem.de

www.musikschule-eifelkreis.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Nach Angaben unseres Hosting-Providers (Chamaeleon AG, Montabaur) ist das eingesetzte Content-Management-System IONAS in der Version 4 mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform.

Diese Website (www.bitburg-pruem.de) ist insofern überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Die Webseite www.musikschule-eifelkreis ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
  • Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
  • Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
  • PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
  • Videos
  • Audio-Dateien

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.07.2023 erstellt.

Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.07.2023 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Zuständige Stelle für Fragen zur barrierefreien Zugänglichkeit:

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Amt 01 – FB01-02 - Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik
Trierer Str. 1 - 54634 Bitburg
Tel:  06561/15-1371
edv@bitburg-pruem.de

 

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Kontakt:

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de

Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie nachfolgend die zuständige Stelle:

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz sowie Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens


Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.

Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.