Land unterstützt energetische Sanierung
Fördermittel stehen weiter bereit
Die hohe
Nachfrage nach Modernisierungsmitteln drückt das Umweltbewusstsein der
Hauseigentümer aus. Wie wichtig eine energetische Sanierung ist, verdeutlichen
darüber hinaus die steigenden Energiepreise. Oberstes Ziel muss es sein, so
wenig Energie wie möglich zu verbrauchen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt
Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und fördert sowohl umfangreiche
Maßnahmenpakete als auch Teilmodernisierungen mit zinsverbilligten
Kapitalmarktdarlehen zu einem Zinssatz von 1,9 Prozent p.a. in den ersten fünf
Jahren. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Erneuerung der Heizungsanlage,
die optimierte Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster und einer Solaranlage für
Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.
Handelt es sich um
die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, sind Einkommensgrenzen zu
beachten. Der Bauherr benötigt zunächst von der zuständigen Kreis- oder
Stadtverwaltung eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme einer
Zinsgarantie. Der Antrag für das Darlehen wird über die jeweilige Hausbank bei
der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) gestellt. Liegen die Kosten
zwischen 2.000 und 10.000 Euro, zahlt das Land einen Investitionszuschuss in
Höhe von maximal 25 Prozent. Der Zuschuss wird bei der zuständigen Kreis- oder
Stadtverwaltung beantragt. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten. Bei der
Modernisierung vermieteter Objekte ist nach Abschluss der Maßnahmen eine
bestimmte Anfangsmiethöhe einzuhalten.
Ausführliche Informationen finden
Interessenten auf den Interseiten der LTH unter www.lth-rlp.de . Dort können auch Publikationen zu den
verschiedenen Programmen sowie Merkblätter und Formulare heruntergeladen werden.
Auskünfte erteilt ebenfalls die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,
Amt für Wirtschaftsförderung, Otmar Banz, Tel. 06561/15-4060.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - 11.11.2010