Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich des Reiterhofes in Seffern
1. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 17.02.2023, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros Plan-Lenz, Winterspelt, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich eines Reiterhofes auf der Gemarkung Seffern, in der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
2. Der Reiterhof „Riverranch“, Seffern, möchte die gewerbliche Nutzung zur Beherbergung von Gästen im Außenbereich baurechtlich sichern. Dafür ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der VG Bitburger Land sowie die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes als Sondergebiet “Reiterhof” erforderlich.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben
- mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
- unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 09.05. bis 09.06.2023 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
- Kreisverwaltung: bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen
- VG Bitburger Land: www.bitburgerland.de
4. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 06.2023 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Katharina Scheer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Dorothee Gillen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.
5. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Bitburg, 13.04.2023
Im Auftrag
Helmut Berscheid