In Zeiten der Finanzkrise und "Kreditklemme" erhält die öffentliche
Wohnraumförderung einen höheren Stellenwert. Der Traum vom eigenen Heim oder von
einer energetisch deutlich aufgewerteten Immobilie wird durch den Einsatz von
Fördermitteln wesentlich leichter realisierbar. Das Land Rheinland-Pfalz stellt
auch in 2010 wieder Fördermittel auf Vorjahresniveau zur Verfügung. Wer
Wohneigentum bilden oder sein Haus oder seine Wohnung nach neuestem ökologischen
Standard modernisieren möchte, sollte sich über die vielfältigen
Fördermöglichkeiten informieren. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Bauherren
bei ihren Vorhaben. Die Landesförderung kann mit den Bundesmitteln kombiniert
werden. Bauherren und Käufer von Wohnungen und Häusern zahlen für
zinsverbilligte Darlehen in den ersten 5 Jahren 1,9 oder 2,5 Prozent, in den
folgenden 5 Jahren 2,5 oder 3,5 Prozent und in weiteren 5 Jahren 3,5 oder 5
Prozent, je nach Einkommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von
Fördermitteln ist die Höhe des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens.
Modernisierungsvorhaben am selbst genutzten Wohneigentum mit Kosten über
10.000 Euro fördert das Land mit zinsverbilligten Darlehen. Hier betragen die
Zinssätze in 5-Jahres-Abständen 1,9 Prozent, dann 2,5 Prozent und 3,5
Prozent.
Bei Investitionskosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro stellt das
Land Zuschüsse bereit. Maßgeblich ist auch hier wieder die Höhe des jährlichen
Einkommens, sofern selbst genutztes Wohneigentum modernisiert wird. Handelt es
sich um ein Mietobjekt, müssen nach Abschluss der Arbeiten bestimmte
Anfangsmieten (im Eifelkreis Bitburg-Prüm 4,65 Euro/qm Kaltmiete) eingehalten
werden. Beratung, Antrag und Förderzusage - bei der Kreisverwaltung erhält der
Kunde alles aus einer Hand. Den Zuschuss zahlt die LTH aus. Die maximale
Zuschussförderung pro Jahr und Förderempfänger beträgt 2.500 Euro.
Die
erste Anlaufstelle für die Zinsgarantie in Modernisierungs- und
Eigentumsprogramm ist die Kreisverwaltung, bei der zunächst eine ausführliche
Beratung erfolgt. Zur Beantragung des Darlehens bei der Landestreuhandbank
stellt die Kreisverwaltung nach Prüfung der Voraussetzungen (Einkommen usw.)
eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie aus, welche
Grundlage für den Antrag ist. Gemeinsam mit der Hausbank beantragt der Bauherr
nun das Förderdarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH). Wird
ein Mietobjekt modernisiert, beantragt der Bauherr das Darlehen direkt über die
Hausbank bei der LTH.
Ansprechpartner für Fragen der
Wohnraumförderung ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Telefon 06561 15-3150, E-Mail:
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, oder die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz,
Telefon 06131 4991-991, E-Mail:
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Ausführliche Informationen finden
Interessenten auf der Internetseite der LTH unter www.lth-rlp.de . Dort können auch
Publikationen zu den verschiedenen Programmen sowie Merkblätter und Formulare
heruntergeladen werden. Weiterhin finden Sie Informationen auf der Internetseite
des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter www.fm.rlp.de , hier unter dem
Stichwort "Bauen und Wohnen".
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - 02.02.2010