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Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis

Betäubungsmittel und medizinisches Cannabis dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden.

Der Arzt/die Ärztin darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel und medizinisches Cannabis für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt ebenfalls maximal 30 Tage.

Dazu benötigen Sie eine vollständige und korrekt ausgefüllte Bescheinigung des verordnenden Arztes.

Dabei ist zu beachten, dass für jedes Medikament eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist. Diese muss vor Reiseantritt durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.

Sie dürfen nur die auf der Bescheinigung dokumentierte Menge an Medikamenten mitnehmen.

Hier wird zwischen Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens und Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengen Raumes) unterschieden:

1. Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind Mitglieder des Schengener Abkommens.

Das Formular für die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen der ärztlichen Behandlung finden Sie HIER.


2. Reisen in Länder außerhalb des Schengen Raums
Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis, in Länder außerhalb des Schengener Abkommens, gibt es keine international gültigen Bestimmungen. Durch die Bundesopiumstelle wird empfohlen entsprechend des Leitfadens für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.

Es wird empfohlen eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise mitzuführen. Ein Muster für die mehrsprachige Bescheinigung der Bundesopiumstelle finden Sie HIER.

Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der Medikamente ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln oder medizinischem Cannabis. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bereits bei der Reiseplanung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Die Kontaktadressen des Auswärtigen Amtes können HIER abgerufen werden.

Sollte eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich sein oder Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage betragen, muss geklärt werden, ob die benötigten Medikamente im Reiseland verfügbar sind und durch einen ortsansässigen Arzt verordnet werden können.

Ist auch dies nicht möglich, müsste bei der Bundesopiumstelle eine Ein- und Ausreisegenehmigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln beantragt werden. Setzen Sie sich hierzu frühzeitig mit der Bundesopiumstelle in Verbindung. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm).


Folgendes gilt für die Beglaubigung im Gesundheitsamt zu beachten:

  • Wir bitten Sie, die vom verordnenden Arzt/Ärztin vollständig ausgefüllte Bescheinigung mit mindestens 10 Tagen Vorlauf dem Gesundheitsamt Bitburg-Prüm nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung (' 06561/15-4640) vorzulegen. Fehlerhafte und unvollständig ausgefüllte Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden.

Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn ggf. nicht gewährleistet werden.

  • Es müssen die vom Arzt/Ärztin ausgefüllte Bescheinigung im Original und der gültige Personalausweis vorgelegt werden.
  • Betäubungsmittelrezept oder Kopie des Rezeptes / Ausdruck des elektronischen Rezeptes
  • Kosten für die Bescheinigungen:
    Länder im Schengen Raum: 9 Euro
    Länder des Nicht-Schengen Raums: 21 Euro