BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist

    Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.
  • Voraussetzungen

    • Eine schriftliche Auskunft kann nur erteilt werden, wenn keine Einträge im Sorgeregister vorliegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister
    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Geburtsurkunde des Kindes
  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Sorgeregister - Alleiniges Sorgerecht Bescheinigung
    • Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
      • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
      • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 
    • Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist
    • Zuständige Stelle: zuständiges Jugendamt
  • Anträge / Formulare