Mittagsverpflegung an Schulen beanspruchen
Leistungsbeschreibung
Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Rheinland-Pfalz bieten ihren Schülern ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümWas ist die Mittagsverpflegung?
Die Mittagsverpflegung ist ein Angebot im Rahmen der Ganztagsschule. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen von elementarer Bedeutung.
Das Angebot kann von allen Kindern in Anspruch genommen werden, die eine Ganztagsschule in Schulträgerschaft der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm besuchen. Die Mittagsverpflegung ist kostenpflichtig. Für einkommensschwache Familien ist eine Reduzierung der Kosten zur Mittagsverpflegung möglich.Wie kann mein Kind an der Mittagsverpflegung teilnehmen?
Ihr Kind kann an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wenn es verbindlich und fristgerecht angemeldet wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt bzw. der Schule.
Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag.
Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für ein Mittagessen vollständig erstattet.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümWelche Kosten kommen auf mich als Elternteil monatlich zu?
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm erhebt für die Verpflegung von Schülerinnen und Schülern an Ganztagsschulen einen Eigenanteil in Höhe von 4,50 € pro Essen, Geschwisterkinder erhalten auf Antrag eine Ermäßigung (2. Kind 4,00 €, ab dem 3. Kind 3,50 € je Essen).
Bei Schülerinnen und Schülern deren Eltern Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beziehen wird kein Eigenanteil fällig. Der bewilligte Gutschein ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Schulträger umgehend vorzulegen.
Auf den zu zahlenden Eigenanteil werden Abschlagszahlungen in Form pauschaler Monatsbeiträge erhoben. Die Monatspauschalen betragen:
Verpflegungstage pro Woche
Abschlagspauschale je Monat
1. Kind
2. Kind*
3. Kind*
- Kind (Sozialfond)
ermäßigt auf*
4
60,00 €
52,00 €
45,00 €
14,00 €
5
82,00 €
73,00 €
65,00 €
19,00 €
* nur auf schriftlichen Antrag
Die Pauschale für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende Personen beträgt 20,00 €.
Eine Reduzierung der Kosten ist auf Antrag möglich.
Die Zahlung der Elternbeiträge erfolgt per Bankeinzug oder per Rechnung mit der monatlichen Aufforderung (Fälligkeit 15. des Monats).
Die gezahlten Abschlagspauschalen werden mit dem tatsächlich zu zahlenden Verpflegungsentgelt verrechnet. Die Abrechnung des Eigenanteils auf der Grundlage der tatsächlich abgenommenen Essen erfolgt zu zwei Stichtagen und zwar zum 31.12. für den Zeitraum 01.08. bis 31.12. und zum 31.07. für den Zeitraum 01.01. bis 31.07. eines jeden Jahres. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Abrechnungsmitteilung.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
