Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Alte amtliche Kennzeichen, auf denen das blaue Euro-Feld (Sternenkranz und Erkennungsbuchstabe D) nicht vorhanden ist, können in ein Kennzeichen mit Euro-Feld umgetauscht werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht hingegen nicht.
Die bisherige Buchstaben- / Ziffernkombination kann beibehalten werden; daneben besteht die Möglichkeit eine neue Buchstaben- / Ziffernkombination zu wählen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
 - eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
 - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
 - Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
 - bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
 
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Rechtsgrundlage
- § 8 Absatz 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
 - § 10 Absatz 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
 - Anlage 4 Abschnitt 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
 - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 
Anträge / Formulare
