Akquise, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern
Leistungsbeschreibung
Die Koordinierungsstelle Vormundschaften und Pflegschaften sorgt durch fachliche Akquise für die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Einzelvormündern. Sie leistet nach Absprache mit der hausinternen Pressestelle Öffentlichkeitsarbeit, prüft die Bewerber und schlägt nach erfolgreicher Überprüfung dem Familiengericht den am besten geeignetsten Vormund vor.
Die Koordinierungsstelle Vormundschaften und Pflegschaften berät und begleitet bei Bestellung durch das Familiengericht die ehrenamtlichen Vormünder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung als Vormund. Sie steht den ehrenamtlichen Einzelvormünder sowie den Mündel beratend zur Verfügung und veranstaltet auf Anfrage und je nach Bedarf Schulungen und Supervisionen zu unterschiedlichen Themen.
Bei Bedarf werden zusätzlich Konfliktgespräche und Gerichtstermine von der Koordinierungsstelle begleitet. Bei Beschwerden führt sie die Aufsicht und die Gespräche. Sie hat auf eine Konfliktlösung und Entscheidungen, die entsprechend dem Kindeswohl dienen, hinzuwirken.
Teaser
Sie überlegen sich schon länger, ein wirklich spannendes und verantwortungsbewusstes Ehrenamt zu übernehmen? Hatten Sie schon daran gedacht, Vormund für ein minderjähriges Kind zu werden und das Kind durch Ihre Entscheidungen bei sämtlichen Etappen des Lebens zu begleiten?
Dann bewerben Sie sich als Vormund oder Pfleger!
Voraussetzungen
Um die ehrenamtliche Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen, muss dieser von der Koordinierungsstelle überprüft und anschließend gegenüber dem Familiengericht vorgeschlagen werden. Das Familiengericht entscheidet dann abschließend und bestellt diesem zum Vormund.
Das Jugendamt, in dem Fall die Koordinierungsstelle, hat eine grundsätzliche Eignung zur Führung von Vormundschaften festzustellen. Dabei ist z.B. zu beurteilen
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Teilnahme an Schulungen
- Keine Interessenskollision mit dem Job
- Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt und anderen Beteiligten
- Flexibilität, insbesondere in zeitlicher Hinsicht
- Psychische und physische Belastbarkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Selbstverständnis als Interessensvertreter des Kindes
- Kenntnis der persönlichen und fachlichen Grenzen.
Um die Geeignetheit feststellen zu können, sind Einzelgespräche mit den Beteiligten im Helfersystem sowie mit den Interessenten zu führen und entsprechende Unterlagen (z.B. Führungszeugnis) anzufordern. Bei der Übertragung der Vermögenssorge ist zusätzlich eine Schufa-Auskunft vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kraft Gesetzes soll dem Familiengericht innerhalb von drei bzw. sechs Monaten nach Bestellung eines vorläufigen Amtsvormundes ein geeigneter ehrenamtlicher Vormund oder Pfleger vorgeschlagen werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?