BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
    • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
    • Nachweis über Strafverfahren
    • ggf. weitere Dokumente und Nachweise
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Antrag auf Zulassung zur Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in ist beim Amt Öffentliche Sicherheit und Ordnung der für Sie zuständigen Kreisverwaltung mit vorheriger Terminabsprache zu stellen. Die Weiterleitung des Antrags erfolgt zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Gesundheitswesen. 

Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen welche die Durchführung der Überprüfungen, z.B. Terminvergabe, Ablauf usw. betreffen. 

Die Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen finden Sie hier.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende