BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Lebensmittelüberwachung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur täglichen Ernährung steht uns ein reichhaltiges Angebot an Lebensmitteln zur Verfügung. Qualität und Zusammenstellung der Mahlzeiten beeinflussen in erheblichem Umfang unsere Gesundheit und auch das Wohlbefinden. Nährstoff- und Energiegehalt, Belastung mit Mikroorganismen oder Schadstoffen sowie der Genusswert sind für die Qualität der Lebensmittel entscheidend.

    Hierauf haben bereits Erzeugungs- und Herstellungsverfahren wesentlichen Einfluss. Grundsteine für gute und saubere Lebensmittel werden daher bereits bei der Gewinnung und weiteren Verarbeitung gelegt. Auch Dünge- und Fütterungsmethoden haben große Bedeutung für eine mögliche Kontamination mit Schadstoffen oder Krankheitserregern. Der Überwachung von Lebensmitteln kommt daher ein hoher Stellenwert zu, da Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen und -schäden sowie vor wirtschaftlicher Überbevorteilung durch Täuschung über die im Handel befindlichen Lebensmittel geschützt werden müssen. Darüber hinaus hat die Lebensmittelüberwachung darauf zu achten, dass die Verbraucher sachgerecht über die in den Handel gebrachten Lebensmittel informiert werden.

    Die Durchführung der Überwachung erfolgt durch speziell zu diesem Zweck ausgebildetes Personal, nämlich Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure in Form von Betriebskontrollen: regelmäßige Kontrolle der überwachungspflichtigen Betriebe, z.B. Fleischereien, Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Supermärkte und Direktvermarkter; Besonderes Augenmerk wird dabei auf hygienische Gesichtspunkte und auf die Überprüfung der Eigenkontrollmaßnahmen gelegt. Probeentnahmen: Entnahme von Stichproben und Untersuchung in den staatlichen Untersuchungsämtern. Die Probenentnahme orientiert sich am Warenkorb. Lebensmittel mit erhöhtem Risiko wie z. B. leicht verderbliche Ware werden dabei stärker berücksichtigt. Neben den Planproben werden Proben aus besonderem Anlass gezogen. Hier sind zu nennen die Beschwerdeproben (Proben, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden genommen werden), Verdachtsproben (aufgrund von Verdachtsmeldungen entnommene Proben), Nach- und Verfolgungsproben (Proben, die aufgrund von auffälligen Untersuchungsbefunden, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, entnommen werden), Ausgangsstoffproben (Proben, die zur Ermittlung von Ursachen oder Verantwortlichkeit entnommen werden, da es im Einzelfall erforderlich sein kann, Rohstoffe und Zutaten einzeln zu untersuchen). Die Untersuchungen der Proben erfolgen in den staatlichen Untersuchungsämtern insbesondere auf das Vorliegen von:

    • Qualitativer Zusammensetzung
    • Rückstände
    • Schadstoffe
    • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
    • Radioaktive Stoffe
    • Zusatzstoffe
    • Kennzeichnungen

    Bei der Abgabe von Lebensmitteln müssen verwendete Zusatzstoffe entsprechend kenntlich gemacht werden. Eine Übersicht über die Zulässigkeit und die Wirksamkeit der möglichen Zusatzstoffe finden Sie hier.

    Viele weitere nützliche Informationen für den gewerblichen und auch den privaten Bereich hat das Bundesinstitut für Risikobewertung herausgegeben. Diese finden Sie hier.

    Die Feststellung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften kann für den Gewerbetreibenden erhebliche Konsequenzen haben. Neben Buß- und Strafverfahren können Auflagen bis hin zur Betriebsschließung verfügt werden.

    Auch bei Vereinsfesten und anderen Feierlichkeiten z. B. in Zelten, Dorfgemeinschaftshäusern sind spezielle Hygieneregeln einzuhalten, die in der Bundeshygieneverordnung im einzeln festgelegt sind. Die wichtigsten Anforderungen für die Zubereitung, das Vorrätighalten und den Verkauf von Lebensmitteln an und in Imbißständen sowie die Ausstattung und Einrichtung derselben sind in einem Informations- und Hinweisblatt zusammengefasst.


    Bedarfsgegenstände

    Auch verschiedene Bedarfsgegenstände unterliegen der Überwachung durch die Lebensmittelkontrolle. Neben Kosmetika gehören hierzu z. B. Verpackungen für Lebensmittel, Geschirr, Bestecke, Spielwaren, Bekleidungsgegenstände sowie insbesondere auch Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bereich. Während für verschiedene Bereiche sehr umfangreiche gesetzliche Vorschriften existieren (Verpackungen von Lebensmitteln und Kosmetika), gelten für andere Bereiche (z.B. Bekleidungsstücke) nur relativ wenige gesetzliche Normen.


    Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt

    Viele Menschen haben Angst vor Pestiziden oder anderen chemischen Stoffen in Lebensmitteln.

    Aber auch der fehlerhafte Umgang mit Lebensmitteln kann für die Gesundheit des Menschen gefährlich werden, nämlich dann, wenn er zu Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen führt.

    Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung