BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

    Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

    • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
    • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
    • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
    • Sie für die Betreuung bezahlt werden
    • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

    Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

    • erteilt das örtliche Jugendamt
    • ist auf 5 Jahre befristet
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Wer kann in der Kindertagespflege tätig sein?

    Alle Kindertagespflegepersonen des Eifelkreises Bitburg-Prüm müssen über eine entsprechende Qualifiizierung verfügen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nachweisen können, bieten wir Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse an.

    Die Qualifizierung ist erforderlich, da die Kindertagespflege nicht nur die Betreuung und Pflege umfasst, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder mit einschließt (§ 23, 24 SGB VIII i.V.m. § 43 SGB VIII).

    Inhalte der Qualifikation, die mit einem Abschlusszertifikat endet, sind beispielsweise Aufgaben und Alltag als Tagespflegeperson, Förderung der Kinder, Entwicklung von Kindern, Bildungsauftrag in der Tagespflege oder rechtliche und finanzielle Grundlagen. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Wie werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater?

    Wenden Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Hier erhalten Sie die zur Erlangung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) erforderlichen Informationen, Anträge und Formulare.

    Nach Überprüfung der persönlichen Geeignetheit und ggf. der Räumlichkeiten und bei entsprechender Qualifizierung erhalten Sie die für Ihre Tätigkeit notwendige Pflegeerlaubnis. Auf Wunsch werden Sie in unserer Vermittlungsdatei geführt und Ihre Kontaktdaten werden von unserem Kooperationspartner, der Vermittlungsstelle Kindertagespflege des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V., an suchende Eltern weitergegeben.  

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm betreuen, erhalten Sie von Seiten des Jugendamtes eine laufende Geldleistung. Diese wird für jedes Kind getrennt ermittelt. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm direkt an Sie. Außerdem werden Beiträge zu einer Unfallversicherung, einer angemessenen Alterssicherung sowie einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Informationen dazu bietet Ihnen auch die Broschüre "Was bleibt?!".

    Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann monatlich berechnet.

    Mehr Informationen sowie die Höhe der laufenden Geldleistung finden Sie im Flyer weiter unten. Beginnend mit dem Jahr 2018 hat der Jugendhilfeausschuss eine lineare Erhöhung der laufenden Geldleistungen für jedes Jahr beschlossen. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt.

    Alle Belange der Kindertagespflege sind in einer Satzung zusammengefasst. Bitte machen Sie sich vor Beginn Ihrer Tagespflegetätigkeit mit diesen Vorschriften vertraut.

  • Voraussetzungen

    • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
    • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
    • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare