In Deutschland ist erstmals seit rund 30 Jahren wieder ein Fall der Newcastle-Krankheit (ND) festgestellt worden. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 25. Februar 2026 mitteilte, wurde das Virus am 20. Februar 2026 in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg nachgewiesen.
Erhöhte Sterblichkeit in Putenherde
Betroffen war eine Herde mit sechs Wochen alten Puten, in der erhöhte Sterblichkeit und unspezifische Symptome auftraten. Zwei ältere, mehrfach geimpfte Herden desselben Betriebes blieben unauffällig. Der gesamte Betrieb mit fünf Herden wurde am Folgetag geräumt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Virus mit Bezug zu Ausbrüchen in Polen
Es handelt sich um ein Virus des Genotyps VII.1.1 mit enger genetischer Verwandtschaft zu Newcastle-Viren aus Polen. Die Behörden nahmen Ermittlungen zur möglichen Eintragsquelle auf.
Weiterer Ausbruch in Bayern
Am selben Tag bestätigte das FLI das Aviäre Paramyxovirus-1 in einem Betrieb mit rund 40.000 Legehennen im Landkreis Erding (Bayern). Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet.
Die Newcastle-Krankheit gilt in Deutschland seit 1996 als getilgt. Das aktuelle Geschehen zeigt jedoch, dass Tierseuchen jederzeit wieder eingeschleppt werden können.
Impfpflicht und Biosicherheit überprüfen
Alle Geflügelhalter – auch im Eifelkreis – sollten den vorgeschriebenen Impfschutz überprüfen und bei Bedarf auffrischen. Die Impfung ist auch für Hobbyhalter verpflichtend.
Zudem sollten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden: Kontrolle von Personen- und Fahrzeugverkehr, gründliche Reinigung und Desinfektion sowie die Vermeidung unnötiger Bestandskontakte. Auch Gegenstände können ein Eintragsrisiko darstellen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen sollte frühzeitig eine Laboruntersuchung erfolgen, um mögliche Ausbrüche schnell einzudämmen.
Erhöhte Gefährdungslage durch weitere Tierseuchen
Zusätzlich besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch die klassische Geflügelpest. Die gleichzeitige Bedrohung durch mehrere Tierseuchen erfordert besondere Sorgfalt in allen Geflügelhaltungen.
Für den Eifelkreis bestehen derzeit keine unmittelbaren Restriktionen. Dennoch sollten Impfstatus und Biosicherheitskonzepte sorgfältig geprüft und bei Auffälligkeiten umgehend das zuständige Veterinäramt oder der Bestandstierarzt informiert werden.

