Aktuell

Pressemitteilungen / Kreisnachrichten

Bauaufsicht weist auf mögliche Sicherheitsrisiken bei älteren Dachkonstruktionen hin

Hintergrund sind mögliche Risiken für die Standsicherheit solcher Bauwerke, insbesondere wenn Stegträger mit harnstoffverklebten Generalkeilzinkenverbindungen (GKV) eingesetzt wurden.

Anlass ist der Einsturz des Daches der Kirche St. Elisabeth in Kassel am 6. November 2023. Die Kirche (Baujahr 1959/60) war mit geklebten Holzstegträgern („Wolff“-Stegträger) ausgestattet. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten des Büros HAZ, Kassel, kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich durch das Versagen der GKV-Verbindungen im Bereich des Firstes ausgelöst wurde. Als Hauptursachen gelten Mängel bei der Ausführung, insbesondere bei Klebefugendicke und Klebstoffauftrag, möglicherweise verstärkt durch ein ungeeignetes Verfahren zur Erzeugung des Anpressdrucks. Ob neben objektspezifischen auch grundsätzliche, systemische Ursachen vorliegen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Gebäude betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm als Untere Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, potenziell betroffene Objekte zu ermitteln und auf eine Überprüfung der Standsicherheit durch die jeweiligen Eigentümer hinzuwirken. Hierbei ist der Kreis auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen. Die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger bestand vom 23.12.1958 bis 30.11.1970. Betroffen sein können daher nur Gebäude aus diesem Zeitraum. Da diese Bauweise vor allem für große Stützweiten geeignet war, ist davon auszugehen, dass überwiegend größere Gebäude wie landwirtschaftliche, öffentliche, Gewerbe- oder Industriebauten betroffen sein könnten. Bei Wohngebäuden ist ein Einsatz eher unwahrscheinlich.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden aus den Baujahren 1958 bis 1970, die vermuten, dass in ihrem Gebäude geleimte Holzbinder verbaut wurden, werden gebeten, sich per E-Mail an bauaufsicht@bitburg-pruem.de zu wenden. Weitere Informationen stellt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de zur Verfügung.