Aktuell

Pressemitteilungen / Kreisnachrichten

Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Visualisierung: Frasers Group


Mit Urteil vom 27. August 2025, zugestellt am 05.09.2025, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass die dem Zweckverband Flugplatz Bitburg von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erteilte Befreiung zur Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen rechtmäßig ist.

Die Berufung des Klägers (BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 22. Januar 2024 wurde zurückgewiesen. Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Revision nicht zugelassen.

Landrat und Verbandsvorsteher Andreas Kruppert begrüßt die klare Entscheidung des Gerichts. „Wir sehen uns in allen wesentlichen Punkten durch die Entscheidung bestätigt“. Mit dem Gerichtsurteil ist jetzt der Weg frei, die Baugenehmigung für das Vorhaben der Frasers Group zu erteilen.

Der geplante Bau eines kontintaleuropäischen Distributionszentrums mit einem geschätzten Investitionsvolumens von 360 Mio. € und der Schaffung von 800 Arbeitsplätzen im ersten Schritt bedeutet für Bitburg und die ganze Region eine wesentliche ökonomische und strukturelle Aufwertung. Die Ansiedlung ist, so Andreas Kruppert, auch wichtig für die Umsetzung des Projektes Bitburg Housing. „Neue Beschäftige benötigen Wohnraum, den wir im 60 ha großen Housing-Areal schaffen können. Investor und Zweckverband haben aufgrund der Gerichtsverfahren längere Verzögerungen hinnehmen müssen. Wir hoffen jetzt sehr, dass aufgrund der Entscheidung des OVG der Weg für eine zügige Umsetzung des Vorhabens frei ist."

Für weitere Informationen wird auf die Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz verwiesen:

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/flugplatz-bitburg-berufung-des-bund-bleibt-ohne-erfolg