Aufgaben des BAMF und der Ausländerbehörde
Für die Prüfung von Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Wird ein Antrag rechtskräftig abgelehnt, besteht für die betroffene Person Ausreisepflicht. Ist die Ausreisepflicht vollziehbar, prüft die zuständige Ausländerbehörde, ob rechtliche oder tatsächliche Gründe vorliegen, die gegen eine Rückführung sprechen. Dies können humanitäre und gesundheitliche Gründe oder fehlende Dokumente sein. Solche Gründe führen zu einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung - einer sog. Duldung. Diese Prüfung ist eng an gesetzliche Vorgaben gebunden, da grundsätzlich das öffentliche Ausreiseinteresse das persönliche Bleibeinteresse überwiegt. Liegt kein Duldungsgrund vor, muss die Ausländerbehörde die Rückführung veranlassen. Dies entscheidet sie nicht selbst, sondern sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Außerdem besteht für die betroffenen Personen die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise, ggf. mit Förderungen – hierauf weist die Ausländerbehörde vorab im Rahmen eines Beratungsgesprächs stets hin.
Veröffentlichungen zu aktuellen Fällen
In insgesamt vier Veröffentlichungen zwischen dem 06.08. und dem 09.09.2025 wurden im Trierischen Volksfreund Fälle von Asylbewerbern im Eifelkreis thematisiert und die Vorgehensweise der Ausländerbehörde betont kritisch dargestellt. Gegenstand der Berichterstattung sind drei Menschen und ihre Familien aus Tunesien, Aserbaidschan und Ägypten, deren Asylanträge vom BAMF abgelehnt wurden und die einen Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung gestellt haben. Die gesetzlichen Vorgaben haben es in den drei Fällen nicht erlaubt, eine Ausbildungsduldung zu erteilen.
Die Familie aus Aserbaidschan ist inzwischen nach einem gescheiterten Abschiebeversuch untergetaucht. Eine Abschiebung erfolgt nur, wenn eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist, dieser Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt, keine gesetzliche Bleibeperspektive erkennbar ist und keine Abschiebehindernisse vorliegen. Diese Voraussetzungen lagen vor. Der im Februar 2023 gestellte Asylantrag wurde durch das BAMF mit Bescheid vom März 2024 abgelehnt. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage wurde abgewiesen, so dass der ablehnende Bescheid nach gerichtlicher Entscheidung im Mai 2025 bestandskräftig und die Ausreisepflicht im Juni 2025 vollziehbar wurde.
Auch in diesem Fall wurde von der Ausländerbehörde geprüft, ob rechtliche oder tatsächliche Bleibegründe vorliegen, insbesondere die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Die Voraussetzungen waren jedoch nicht gegeben. Zudem sind über mehrere Jahre nachweislich falsche Angaben über den Verbleib der Reisepässe gemacht worden. Damit hat man nicht nur dauerhaft gegenüber den Behörden Falschaussagen gemacht, sondern ist auch der gesetzlich geforderten Mitwirkungspflicht - insbesondere der Passbeschaffungspflicht - nicht nachgekommen. Dies ist in die Ermessensentscheidung eingeflossen; daher wurde von der Ausländerbehörde ein Abschiebeversuch durchgeführt, dem sich die Eltern entzogen haben.
Bewertung der aktuellen Diskussion
In den genannten Presseveröffentlichungen ist von “Fassungslosigkeit“ und „Entsetzen“, einem „Drama“ oder „einem Schlag für die Betroffenen“ die Rede. Deutliche Reaktionen in den sozialen Netzwerken - bis hin zur Diffamierung von Mitarbeitenden - schaffen durch eine unausgewogene Darstellung des Sachverhalts ein ausgesprochen einseitiges Bild. Leserkommentare in Facebook mit teils beleidigenden Inhalten wurden zwischenzeitlich vom Trierischen Volksfreund entfernt.
Die Kreisverwaltung weist diese Form der Berichterstattung und den öffentlichen Umgang damit ausdrücklich zurück. „Der Eindruck, der hier vermittelt wurde, macht mich sehr betroffen“, sagt Landrat Andreas Kruppert. „Vor allem ist eine öffentliche Diskussion ohne Kenntnis des komplexen Ausländerrechts und der einzelnen Sachverhalte gegenüber unseren Mitarbeitenden, die tagtäglich verantwortungsvolle Arbeit leisten, unsachlich und ungerecht.“
Es wird nochmals betont, dass sich die Kreisverwaltung grundsätzlich immer und sehr ausdrücklich für die Integration Bleibeberechtigter in den regionalen Arbeitsmarkt einsetzt und Positivbeispiele für gelungene, gesellschaftliche Integration begrüßt. Gleichzeitig besteht jedoch die Verantwortung, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Landrat Kruppert: „Während die Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde ihren gesetzlichen Pflichten gewissenhaft nachkommen, darf gleichwohl erwartet werden, dass ihnen auf sachlicher Weise begegnet wird.“