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Zeitenwende bei der Kalkulation der Abfallgebühren

Foto: A.R.T.


Demnach sollen die Jahresgrundgebühren im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel zum 1. Januar 2026 sinken. In der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg wurden die Gebühren bereits 2024 gesenkt. Nun werden sie wegen des Abhol-Services für Grünschnitt, den es in den anderen Gebieten nicht gibt, leicht angepasst. Der endgültige Beschluss der Gebühren obliegt den Kreistagen und dem Trierer Stadtrat.

Einheitliche Basisgebühr für die Region Trier
Mit dem Jahr 2026 beginnt aus Sicht des Zweckverbandes eine neue Zeit- bzw. Gebührenrechnung. Grundlage der Gebührenempfehlung des Verbands ist eine einheitliche Basisgebühr, also eine gleiche Gebühr für gleiche Leistungen im gesamten Verband. Dieses Ziel wird mit den neuen Gebührensätzen erreicht. Lediglich kleinere Differenzen im Eigenkapital der einzelnen Landkreise führen noch zu leichten Abweichungen zwischen den Gebührensätzen. Damit ist das gelungen, was Ziel der Erweiterung des Zweckverbandes A.R.T. war: Die Optimierung der Kreislaufwirtschaft in der Region und die Nutzung von Synergieeffekten durch einen gewachsenen Verband.

Wie setzt sich die Jahresgrundgebühr zusammen?
In der Jahresgrundgebühr sind bereits alle Basisleistungen wie die Leerungen der Restabfalltonne und der Papiertonne (jeweils 13 Mal im Jahr) oder die Entsorgung der Bioabfälle enthalten. Die neu eingeführte zweimalige Abholung von Alttextilien pro Jahr ist damit genauso abgegolten wie die Sperrabfallabholung (bis zu vier Mal im Jahr). Auch die Annahme von Problemabfällen und von Elektroaltgeräten ist durch die Gebühr abgedeckt. Ab 2026 können Sperrabfälle anstelle von zwei Abholungen nach Voranmeldung zweimal im Jahr an den Entsorgungsstandorten sogar gebührenfrei angeliefert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Anmeldung und die Verwendung eines QR-Codes. Aber die Jahresgrundgebühr finanziert auch Dinge, die man als Bürger nicht gleich sieht. So werden Deponien saniert, Wertstoffhöfe betrieben, widerrechtliche Ablagerungen entsorgt, abfallpädagogische Projekte in Schulen und Kindergärten unterstützt oder durch aktive Abfallberatung viel zum Schutz von Umwelt und Ressourcen beigetragen.

Gebührenanpassungen 2026 im Eifelkreis
Da der Eifelkreis über vergleichsweise viel Eigenkapital verfügt, kann die ohnehin bereits günstige Grundgebühr weiter gesenkt werden:

80 Liter Restabfalltonne: 95,30 Euro (2026) / 106,71 Euro (2025)

Günstigere 60 Liter Restabfalltonne
Ab dem kommenden Jahr sollen kleinere Haushalte mit drei oder weniger Personen in der Region Trier mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Jahresgrundgebühr bekommen. Denn ab 1. Januar 2026 wird es möglich sein, eine kleinere und günstigere 60-Liter-Restabfalltonne zu bestellen. Derzeit ist für diese Haushalte die 80-Liter-Tonne die kleinste verfügbare Größe. Auch wer eine Tonne für Windel- und Inkontinenzmaterial hat, kann auf eine 60-Liter-Tonne umsteigen.

Der Zweckverband A.R.T. wird – nachdem die Beschlüsse der Kreistage und des Stadtrats Trier vorliegen – die geänderten Gebühren auf seiner Website veröffentlichen.