Sie sind im Besitz eines Kartenführerscheins?
Grundsätzlich haben ältere Kartenführerscheine (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) weiterhin Gültigkeit. Jedoch müssen diese bis zum 19.01.2033 in neue Kartenführerscheine getauscht werden. Die Frist, bis wann der Umtausch erfolgen muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr | Tag des spätesten Umtauschs |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Daher werden alle Kartenführerscheininhaber, deren Führerschein in den Jahren 1999 – 2001 ausgestellt wurden gebeten, zeitnah einen Termin zum Umtausch des Kartenführerscheins zu vereinbaren.
Nach Möglichkeit wird um Vereinbarung eines Termins gebeten über das Terminportal unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerservice/terminvergabe/
Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins?
Personen der Jahrgänge ab 1953, die noch im Besitz des Papierführerscheins sind, haben die Umtauschfrist bereits überschritten und müssen ebenfalls zeitnah einen Termin zum Umtausch vereinbaren.
Personen der Geburtsjahrgänge vor 1953, die einen Papierführerschein oder einen Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013 haben, müssen erst bis spätestens 19.01.2033 den Papier- oder Kartenführerschein umtauschen.
Weitere allgemeine Informationen sowie zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie über die Homepage der Kreisverwaltung (www.bitburg-pruem.de), per E-Mail (fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de) oder telefonisch (06561 15-1212).