Mit Beginn der kälteren Jahreszeit sammeln sich viele Vogelarten, um in wärmere Gebiete zu ziehen oder hier zu überwintern. Diese Ansammlungen begünstigen die Ausbreitung von Erkrankungen wie der Geflügelpest. In den letzten Tagen ist die Zahl der Fälle in Deutschland stark gestiegen.
Die Aviäre Influenza („Geflügelpest“, „Vogelgrippe“) ist eine durch Viren verursachte Tierseuche. Wasservögel sind ein natürliches Virusreservoir, oft ohne selbst zu erkranken. Alle Hausgeflügelarten sowie zahlreiche Wild- und Ziervögel sind empfänglich.
Für den Menschen besteht nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren ein Risiko - schwere Krankheitsverläufe sind jedoch möglich.
Bei Hausgeflügel verläuft die Erkrankung häufig schwer und führt oft zu hohen Verlusten. Enten und Gänse zeigen meist mildere Symptome, Infektionen bleiben teils unbemerkt.
Das Virus wird vor allem über den Kot ausgeschieden und kann über direkten Kontakt, kontaminiertes Futter, Wasser, Geräte, Fahrzeuge oder Kleidung übertragen werden.
Jeder Tierhalter ist verpflichtet, die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen sind:
- Geflügel so halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln besteht.
- Stallpflicht kann im Seuchenfall angeordnet werden – bereiten Sie sich darauf vor.
- Trennen Sie Straßen- und Stallkleidung, nutzen Sie saubere Schuhe und Schutzkleidung.
- Hände und Schuhwerk vor und nach Betreten des Stalls reinigen und desinfizieren.
- Futter, Einstreu und Geräte für Wildvögel unzugänglich lagern.
- Füttern und tränken Sie im Stall, nur mit Leitungswasser.
- Keine Küchenreste, Geflügelteile oder Eierschalen verfüttern.
- Zutritt zu Stall und Auslauf beschränken, Besucher fernhalten.
- Geräte und Fahrzeuge nach jeder Nutzung reinigen und desinfizieren.
- Regelmäßig Schadnager bekämpfen.
- Eierkartons nur einmal verwenden.
Melden Sie Ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm an.
Bei ungewöhnlichen Verlusten, neurologischen Symptomen oder plötzlichem Leistungsabfall informieren Sie umgehend den Tierarzt.
Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln ist zu vermeiden. Bei Berührung Hände gründlich waschen; treten innerhalb von zehn Tagen Atemwegs- oder Augensymptome auf, suchen Sie einen Arzt auf.
Das Auffinden erkrankter oder verendeter Vögel (insbesondere Wasser- und Greifvögel sowie Kraniche) kann über eine Hotline des Veterinäramts (Tel. 06561 15-5333), die zunächst für das Wochenende vom 24. bis 26.10.2025 freigeschaltet ist, gemeldet werden. Bitte geben Sie in der Hotline Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer sowie den genauen Fundort des Vogels an.


