Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Haus- und Wildvögel betrifft. Das Virus wird vor allem über den Kontakt zu Wildvögeln oder über deren Ausscheidungen verbreitet.
Veterinäramt empfiehlt: Geflügel vorsorglich aufstallen
Angesichts der aktuellen Nachweise empfiehlt das Veterinäramt allen Halterinnen und Haltern von Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße – dringend, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten. Ziel ist es, jeden direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Mögliche Aufstallpflicht bei Verschärfung der Lage
Sollte sich die Lage weiter verschärfen oder weitere Nachweise hinzukommen, muss kurzfristig mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung gerechnet werden. Geflügelhalterinnen und -halter werden daher gebeten, sich bereits jetzt organisatorisch und baulich auf eine mögliche Stallpflicht vorzubereiten.
Hinweise zur Verringerung von Picken und Federbeißen bei Stallhaltung
Bei längerer Stallhaltung kann es durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermehrtem Picken oder Federbeißen unter den Tieren kommen. Geflügelhalter können dem vorbeugen, indem sie:
- ausreichend Beschäftigungsmaterial anbieten, z. B. Picksteine, Heu- oder Strohballen, aufgehängte Kohlköpfe oder Strohsäcke,
- Futter und Einstreu abwechslungsreich gestalten, etwa durch Körner in der Einstreu („Scharrfutter“), damit die Tiere ihrem natürlichen Scharrtrieb nachgehen können,
- ausreichend Platz, Licht und Lüftung sicherstellen, um Stress und Aggression zu vermeiden,
- regelmäßig das Verhalten der Tiere beobachten, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen,
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Wohl der Tiere auch während einer Stallpflicht bestmöglich zu erhalten.
Biosicherheit besonders wichtig
Neben der Stallhaltung ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend, um ein Einschleppen des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:
- Händewaschen und Schuhwechsel vor und nach Betreten des Stalls,
- Nutzung von stallbezogener Schutzkleidung und Schuhen,
- gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Fahrzeugen und Stallbereichen,
- Zugangsbeschränkung für betriebsfremde Personen,
- keine Fütterung im Freien sowie sichere Lagerung von Futter und Einstreu, um Wildvögel fernzuhalten.
Diese Maßnahmen sind einfache, aber äußerst wirksame Schritte, um das Risiko einer Geflügelpest-Einschleppung erheblich zu verringern.
Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen sehr aufmerksam
Das Veterinäramt steht in engem Austausch mit den Fachbehörden des Landes. Die Entwicklung des Seuchengeschehens wird sehr aufmerksam beobachtet, um bei einer Veränderung der Lage schnell und angemessen reagieren zu können.
Meldung verendeter Vögel
Die Bevölkerung wird gebeten, verendete Wildvögel – insbesondere Wasser- und Greifvögel – nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt zu melden. Bei Fragen oder Hinweisen zu erkrankten oder verendeten Vögeln, insbesondere Kranichen oder Wasser- und Greifvögeln, können Sie sich per Mail (veterinaeramt@bitburg-pruem.de) oder telefonisch (Tel. 06561 15-5320 und 06561 15-5322) an das Veterinäramt wenden. An den kommenden Wochenenden ist eine Hotline mit Anrufbeantworter unter Tel. 06561 15-5333 geschaltet.

