Gemäß der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsvorschriften und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung kann die zuständige Behörde einem Jäger die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildohrmarken übertragen. Voraussetzung ist u.a. die Teilnahme an einer vom hiesigen Veterinäramt anerkannten Schulung hinsichtlich Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen sowie die danach erfolgte behördliche Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit (Beleihung). In diesem Rahmen veranstaltet das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Kooperation mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. eine entsprechende Schulung.
Schulungsinhalte sind u.a. Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Trichinellose, Grundkenntnisse der Anatomie des Wildschweines und des Dachses, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen, Kennzeichnung etc.
Die nächste Schulung mit Amtstierärztin Frau Codreanu findet statt am Sonntag, den 25.01.2026 von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr in der Gastronomie „Zum Sprungraum“ bei der Rinder Union West (RUW), Hamerter Berg 1, 54636 Fließem. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Anmeldeschluss ist der Freitag, der 16.01.2026.
Allgemeine Informationen und Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm erhältlich unter: https://www.bitburg-pruem.de/buergerservice-views/leistungen/RLP:entry:105048:ANLR-VLR/trichinenuntersuchung-bei-wildschweinen/

