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Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Eifelkreis verlängert

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat die bestehende Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel bis einschließlich 19. Dezember 2025 verlängert. Hintergrund der Verlängerung ist, dass im Rahmen der landesweiten Überwachung weiterhin vermehrt bei Wildvögeln Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) festgestellt werden. Die aktuelle Gefährdungslage macht es erforderlich, die Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um ein Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände weiterhin zu minimieren.

Die am 8. November 2025 in Kraft getretene Aufstallungspflicht gilt somit weiterhin für das gesamte Kreisgebiet und für alle Geflügelhaltungen – unabhängig von der Bestandsgröße. Geflügel ist nach wie vor zwingend in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln zuverlässig ausgeschlossen wird.

Das Veterinäramt weist zudem erneut darauf hin, dass die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen von zentraler Bedeutung bleibt. Hierzu gehören insbesondere:

  • gründliche Händehygiene,
  • Nutzung von Stallkleidung und -schuhen,
  • Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften,
  • Zutrittsbeschränkungen für betriebsfremde Personen.

Geflügelhalter werden gebeten, diese Maßnahmen weiterhin strikt umzusetzen.

Die verlängerte Allgemeinverfügung sowie weitere Hinweise zur Geflügelpest (Vogelgrippe) können wie gewohnt auf der Homepage des Eifelkreises eingesehen werden.

Die Bevölkerung wird gebeten, verendete Wildvögel – insbesondere auch Wasser- und Greifvögel – nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt zu melden. Zum Schutz von Hausgeflügelbeständen wird zudem empfohlen, Hunde in Bereichen mit vermehrtem Wildvogelaufkommen angeleint zu führen, damit kein direkter Kontakt zu verendeten oder erkrankten Vögeln entsteht. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln die saisonale Grippeschutzimpfung.

Bei Fragen oder Hinweisen zu erkrankten oder verendeten Vögeln können Sie sich per Mail (veterinaeramt@bitburg-pruem.de) oder telefonisch unter 06561 15-5320 und 06561 15-5322 an das Veterinäramt wenden. An den kommenden Wochenenden ist weiterhin eine Hotline unter der Telefonnummer 06561 15-5333 geschaltet.