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Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Mit Inkrafttreten der Verfügung am 08.11.2025 gilt zunächst bis zum 30.11.2025 im gesamten Kreisgebiet die Pflicht zur Aufstallung sämtlicher Geflügelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße. Geflügel ist somit zwingend in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin von zentraler Bedeutung bleibt. Dazu zählen insbesondere Händehygiene, Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie eine Zutrittsbeschränkung für betriebsfremde Personen. Detaillierte Empfehlungen zum Schutz des Geflügels (Biosicherheitsmaßnahmen) werden den gemeldeten Geflügelhaltern in den kommenden Tagen per Post zur Verfügung gestellt.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Kreisverwaltung unter https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/ eingesehen werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest unter Bürgerservice - Verwaltungsleistungen A-Z - Geflügelpest/Vogelgrippe.

Die Bevölkerung wird gebeten, verendete Wildvögel – insbesondere Wasser- und Greifvögel – nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt zu melden. Bei Fragen oder Hinweisen zu erkrankten oder verendeten Vögeln, können Sie sich per Mail (veterinaeramt@bitburg-pruem.de) oder telefonisch (06561-15 5320 und 06561-15 5322) an das Veterinäramt wenden. An den kommenden Wochenenden ist eine Hotline mit Anrufbeantworter unter der Telefonnummer 06561-15 5333 geschaltet.